Hallo erstmal an alle, ich bin hier auf diese Seite gestoßen da bei uns in einem 10 Parteien-Mietshaus jetzt umfangreiche Instandhaltungs bzw. Modernisierungsarbeiten angefangen haben.
Es wurde jetzt damit begonnen, dass die 40 Jahre alten Alu-Fenster, welche im Winter täglich am Rahmen und Fensterscheibe durchgehend nass durch Kondenswasserbildung waren, durch neue Fenster zu ersetzen. Um Schimmelbildung vorzubeugen, sind die neuen Fenster mit einer Zwangsbelüftung versehen, d.h. oben im Fensterrahmen sind Lüftungsschlitze eingebaut. Alles soweit ja erstmal in Ordnung. Was jedoch anscheinend vergessen wurde ist, dass es durch diese Lüftungsschlitze jetzt deutlich lauter im Wohnraum geworden ist.
Es sind nur Lüftungsschlitze ohne Schalldämmung verbaut worden, d.h. von Aussen sind die Schlitze offen und führen auf geradem Weg durch den Rahmen nach innen. Der einzige "Lärmschutz" ist eine kleine 2mm dünne Klappe, die diese Schlitze von innen verschließt und die man Zwecks Belüftung eben öffnen kann.
Um es kurz zu machen, die Aussengeräusche sind in etwa so laut wahrnehmbar als wenn man ein Fenster auf Kippstellung offen hat. Da wir in der Stadt wohnen ist es auch so das es nicht gerade ruhig um einen rum ist. Man hört Windgeräusche, Vogelgezwitscher, Autos, Personen die sich unterhalten ect. sehr deutlich.
Zudem verläuft auf einer Seite des Hauses eine Bahnstrecke auf der reger Personen- und Güterverkehr herscht. Auf dieser Seite liegen auch die zwei Kinderzimmer und hier ist es jetzt natürlich auch deutlich lauter geworden. Vorher waren die Züge kaum bzw. gar nicht wahrzunehmen.
Jetzt zu meiner Frage, weiss jemand wie hier die Chancen einer Mitminderung stehen, sollte der Vermiter sich weigern etwas gegen diese Lärmbelästigung zu tun?
Meine zweite Frage: Es werden ebenfalls Bad, Gästetoilette sowie der Küchenablaufstrang erneuert bzw. saniert. Diese arbeiten werden paralell in den jeweils ubereinnanderliegenden Wohnungen durchgeführt, weshalb diese Arbeiten ca 10-12 Wochen andauern sollen. D.h. 6-8 Wochen ohne Badezimmer, 3-4 Wochen Gästetoilettensanierung und nochmal 1-2 Wochen für den Küchenstrang. In dieser gesamten Zeit haben wir permanent Arbeiter/Schmutz/Lärm in der Wohnung.
Wie kann/sollte ich hier zwecks Mietminderung vorgehen? Bzw. habe ich ein Anrecht darauf?
puh, das war es erstmal. Enstschuldigung für den langen Text und dafür das ich hier so reinplatze aber so langsam vor allem wegen dem Lärm sind meine Nerven doch ein wenig angekratzt. Ich bin sehr dankbar für jede Hilfe die ihr mir geben könnt!!!