Vermieterin verlangt Schlüssel für Kellerraum

  • Guten Morgen liebe Community,

    zu meiner Situation: Meine Vermieterin hat mir wegen Eigenbedarf gekündigt und verlangt nun die Schlüssel für den Keller des Miethauses.

    Meine Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus aber mit seperatem Eingang. Meine Vermieterin hat mir allerdings die Schlüssel für das darüber befindliche Treppenhaus und den besagten Kellerraum unter der Treppe ausgehändigt, steht auch alles so im Übergabeprotokoll. Des weiteren hat sie mir mündlich unter 2 Zeugen gesagt der Raum könne von mir genutzt werden, auch wenn er nicht im Mietvertrag festgehalten ist.

    Der Mietvertrag ist ein Standart eines Vermieterbundes und ohne entsprechende Zusatzklausel für diese Situation geschrieben. Darf sie diese Schlüssel nun von mir verlangen um den Raum selbst zu nutzen?

    MfG

  • Wenn der Keller Teil des Mietvertrages (geht auch mündlich oder durch schlüssiges handeln) ist, dann darf sie die Schlüssel nicht verlangen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn der Keller Teil des Mietvertrages (geht auch mündlich oder durch schlüssiges handeln) ist, dann darf sie die Schlüssel nicht verlangen.

    Hallo,

    so einfach ist das nicht. Der Raum ist nicht Bestandteil eines schriftlichen Mietvertrages. Ob er durch eine mündliche Nutzungsgenehmigung Teil des Mietvertrag wird, wage ich zu bezweifeln. Schließlich kann eine Nutzungsgehmigung auch zurückgezogen werden. Das hat die Vermieterin ja jetzt getan.

    Ich wäre also vorsichtig.

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    so einfach ist das nicht. Der Raum ist nicht Bestandteil eines schriftlichen Mietvertrages. Ob er durch eine mündliche Nutzungsgenehmigung Teil des Mietvertrag wird, wage ich zu bezweifeln. Schließlich kann eine Nutzungsgehmigung auch zurückgezogen werden. Das hat die Vermieterin ja jetzt getan.

    Ich wäre also vorsichtig.

    Gruss
    H H

    Prinzipiell stimme ich dem Hamburger zu. Man könnte u. U. dadurch, dass die Übergabe des Kellerraums im Übergabeprotokoll notiert wurde, vielleicht etwas draus drehen, dass das Übergabeprotokoll Bestandteil des Mietvertrags ist und somit die Nutzung mietvertraglich eingeräumt sein könnte. Das ist aber auf sehr wackeligen Füßen gebaut.

  • Gut, gehen wir mal davon aus sie kann dann diese mündliche Vereinbarung bzw. dieses Nutzungsrechts kündigen. Dann muss sie das aber auch ordentlich und zumindest mit einer Frist machen. Gehe ich richtig in der Annahme? Sie muss mir ja auch Zeit geben den Raum zu räumen.

    Im Moment behaart sie einfach darauf, dass dieser Raum nicht im Mietvertrag steht und behauptet nie etwas von dieser Vereinbarung gewusst zu haben. Aber gerade dafür gibt es ja 2 Zeugen.

  • Wenn es nicht schriftlich fixiert wurde, ist es murks. Im Zweifel hat der Vermieter genausoviele "Zeugen", die angeblich mit dabei waren und bezeugen, dass sowas nie gesagt wurde.
    Wenn sie also "beweisen" könnte, dass es niemals eine solche Vereinbarung gab, ist der Kellerraum widerrechtlich angeeignet worden und ist unverzüglich (also sofort) zu räumen.

    Das Mieten eines Kellerraums wäre kein Wohnraummietvertrag. Somit gilt auch keine 3-monatige Kündigungsfrist. Da hierfür auch keine extra Miete geflossen ist, ist es nicht einmal ein mündlicher Mietvertrag sondern eine kostenfreie Leihe. Gem. §604 BGB kann der Verleiher, wenn nichts anderes vereinbart ist, die Rückgabe jederzeit verlangen.

  • Im Moment behaart sie einfach darauf, dass dieser Raum nicht im Mietvertrag steht und behauptet nie etwas von dieser Vereinbarung gewusst zu haben.


    Dei VMn hat wohl Haare auf den Zähnen... Ich würde den Kellerraum räumen, mir jedoch eine gewisse Zeit lassen, aber es nicht übertreiben. Bei Rückgabe der Schlüssel noch bemerken, dass es mir eine Freude bereitet, zu wissen, dass sie jetzt glücklich ist.

  • Bei Rückgabe der Schlüssel noch bemerken, dass es mir eine Freude bereitet, zu wissen, dass sie jetzt glücklich ist.


    Ist zwar recht sinnlos und kleingeistig, aber wenn man es für sich selbst braucht kann man das ja machen. Alternativ könnte man auch einfach froh sein das man den Raum ohne Kosten nutzen durfte?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (9. September 2015 um 15:44)

  • Also spielt es auch keine Rolle, das die Schlüssel mit im Übergabegabeprotokoll stehen? Wieso hat sie diese dann überhaupt ausgehändigt wenn ja angeblich nie ein Anspruch für den Raum gegolten hat?!

    Kann sie mir dann auch tatsächlich die Anwaltskosten an die Hacken hängen?

  • Also spielt es auch keine Rolle, das die Schlüssel mit im Übergabegabeprotokoll stehen? Wieso hat sie diese dann überhaupt ausgehändigt wenn ja angeblich nie ein Anspruch für den Raum gegolten hat?!

    Kann sie mir dann auch tatsächlich die Anwaltskosten an die Hacken hängen?

    Hallo,

    sie kann dir durchaus erlauben, dass du den Raum nutzen darfst, ohne dass daraus ein dauerhafte Überlassung entsteht. Die Behauptung dass sie nichts wußte steht natürlich durch die Schlüsselübergabe auf tönernen Füßen. Deine Annahme dass es sich um ein kostenloses dauerhalftes Mietverhältnis handelt, halte ich aber für noch gewagter.

    Wenn es zu einem Rechtstreit kommt, trägt im Allgemeinen der Verlierer sämtliche Kosten. Sollten allerdings vorab schon Anwaltskosten entstanden sein, kommt es sehr drauf an, ob sie den Anwalt wirklich brauchte, um ihre Interessen durchzusetzen.

    Gruss
    H H

  • Vielen Dank für die info, dann werde ich darauf reagieren und die Schlüssel übergeben wenn von ihr ein Brief kommt mit der Aufforderung die Schlüssel raus zu rücken. Auf patzige SMS mit der Drohung eines Anwalts werde ich nämlich mit Sicherheit nicht reagieren.

  • Vielen Dank für die info, dann werde ich darauf reagieren und die Schlüssel übergeben wenn von ihr ein Brief kommt mit der Aufforderung die Schlüssel raus zu rücken. Auf patzige SMS mit der Drohung eines Anwalts werde ich nämlich mit Sicherheit nicht reagieren.


    Würde ich auch nicht, denn SMS' sind kein Beweis. Latürnich lässt Du Dir ja die Rückgabe quittieren...

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