Hallo
Im Mietvertrag steht:
Vermietet werden 5 Räume der Wohnraum beträgt ca. 140qm.
1. In der Tat habe ich einen Tippfehler und der Wohnraum ist leider nur 120qm und damit um über 10% kleiner.
2. Nach BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09 ist jedoch eindeutig festgelegt, dass die Wohnung nur aus 5 Räumen besteht. Ferner wurde besichtigt.
3. Irgendwo habe ich gelesen, dass der Mieter nur nach bekanntwerden die Miete Kürze darf, dann aber bis zu 4 Jahre bzw- 3 Jahre rückwirkend.
4. Der Mieter ist alleine und läßt alle Räume verwarlosen. Damit hat er nachweißlich keinen Bedarf an mehr Wohnraum.
5. Welche Räume werden zur Bemessung herangezogen?
- Gästetoilette
- Küche
- Bad
- Flur
- 5 Zimmer
- Abstellraum innerhlab der Wohnung
- Dachboden
- großes Kellergewölbe
- Gartenhaus
- Grundstück
LEider ist im Mietvertrag kein Hinweis auf die Berechnungsart, daher gilt vermutlich die alte Bemeesung und die Din Norm dürfte ungültig sein.
Was kann ich tun um möglichst wenig nachlassen zu müssen?