Nach Brief von Mieterverein fordert Ex-Vermieter Geld

  • Hallo, wir haben im Juli diesen Jahres die Kündigung für unser Reihenhaus bekommen, fristgerecht zum April 2016. Wir hätten zwar den rechtlichten Weg gehen können, denn der Vermieter will das Haus verkaufen, was ja kein Kündigungsgrund ist, aber man hat ja immer das Gefühl, ein Messer im Rücken zu haben!
    Auf jeden Fall haben wir eine neue Bleibe gefunden, und nachdem uns der Vermieter am Telefon zugesichert hat, daß es reicht, wenn wir einen Monat vorher kündigen, sind wir dann Ende September umgezogen. Wir haben natürlich noch eine schriftliche Kündigung erstellt, und sie dem Vermieter persönlich überbracht (Zeugin saß bei der Übergabe vor dem Haus im Auto)!
    Eigentlich wollten wir das Haus Ende September übergeben, aber der Vermieter forderte noch einige Dinge wie z.B. den Rasen mähen, einen Türgriff neu anbringen, usw., wollte aber nichts gestrichen haben (wieder war eine zusätzliche Zeugin dabei)!
    Am 05.10. kam es dann zur endgültigen Übergabe, mit Übergabeprotokoll, in denen die Zählerstände aufgeschrieben wurden, die Schlüssel, die wir abgegeben haben, aufgelistet wurden, und als Mietende 05.10.2015 eingetragen wurde. Dieses Protokoll wurde vom Vermieter und meinen Mann unterschrieben.
    Da unser Haus auf der Internetseite des Maklers mit "ca. 90m2" angepriesen worden ist, wurden wir stutzig, und haben vor unserem Auszug nachgemessen, denn uns wurde das Haus mit 100m2 vermietet - bei der Messung kamen 83m2 raus!
    Das Problem war, daß im Mietvertrag gar keine Quadratmeterzahl angegeben war, aber in einer Nebenkostenabrechung (unterschrieben vom Vermieter), und in einem Wohngeldantrag (Angaben des Vermieters zum Wohnraum), beide Male 100m2!
    Wir hatten jetzt einen Termin beim Mieterverein, und unser ehemaliger Vermieter bekam einen Brief, bei aussergerichtlicher Einigung bis zum 31.12.2015 2500,-Euro zu überweisen (anstatt 4590,-). Ich habe mir schon gedacht, daß unser Ex-Vermieter dagegen angehen wird, aber gestern bekamen wir dann Post von seinem Anwalt, in der dieser schrieb:"...wir haben die Sach- und Rechtslage geprüft, und teilen mit, dass wir unserem Mandanten eine Zahlung nicht empfehlen können."(okay, damit hatten wir ja gerechnet) Als ich dann auf der zweiten Seite des Briefes ankam, bekam ich fast einen Herzinfarkt, dort stand dann:"Hingegen dürfte nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand unserem Mandanten noch die Nettokaltmiete für die Monate Oktober, November und Dezember in Höhe von insgesamt 2.224,-Euro zustehen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Rückgabe des Mietobjekts keine Kündigung darstellt und das Mietverhältnis nicht sofort mit allen Rechten und Pflichten beendet ist."
    Wollen die uns jetzt nur Angst machen, oder ist da was dran? Ich meine, wenn wir wirklich noch Miete schuldig wären, warum bekamen wir schon am 07.10. unsere Kaution zurück? Sorry für den langen Text, aber ich bin hier gerade echt am verzweifeln...

  • .........und nachdem uns der Vermieter am Telefon zugesichert hat, daß es reicht, wenn wir einen Monat vorher kündigen, sind wir dann Ende September umgezogen. Wir haben natürlich noch eine schriftliche Kündigung erstellt, und sie dem Vermieter persönlich überbracht (Zeugin saß bei der Übergabe vor dem Haus im Auto)!
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    Wir hatten jetzt einen Termin beim Mieterverein, und unser ehemaliger Vermieter bekam einen Brief, bei aussergerichtlicher Einigung bis zum 31.12.2015 2500,-Euro zu überweisen (anstatt 4590,-).

    Dumm gelaufen. Das war die Retourkutsche!

    Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Eine kürzere Frist hätte in einem schriftlichen Aufhebungsvertrag fixiert werden müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (26. November 2015 um 07:50)

  • Also wenn wir das genau nehmen, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate, da wir fast zehn Jahre dort gewohnt haben, aber da er uns ja loswerden wollte, um bessere Chancen zu haben, das Haus zu verkaufen, hat er uns einen Monat eingeräumt (wie schon erwähnt unter Zeugen, die nichts mit der Angelegenheit zu tun haben). Und auf dem Übergabeprotokoll steht Mietende 05.10., wenn das nicht das Beenden des Mietverhältnisses ist, was dann?

  • Ja, Ja. Die Kostenlosen Tipps vom Mieterverein können manchmal ganz schön teuer werden. Ein Fachanwalt hätte sich wahrscheinlich. über den Gesamtzusammenhang informieren lassen, und wäre wohl darauf gestoßen das da so einiges mit der Kündigung im argen liegt.

  • Wären wir gegen die Kündigung damals angegangen, hätten wir sogar sehr gute Chancen gehabt, denn mit den Gründen wäre der Vermieter gar nicht durchgekommen, wir sind ihm also sogar entgegen gekommen, daß wir von uns aus ausgezogen sind. Wenn in diesem Fall eine Kündigungsfrist von drei Monaten wäre, dann müßten wir für Oktober und November noch bezahlen, denn wir haben im August gekündigt. Aber warum wird eine Wohnungsübergabe gemacht, ein Mietende eingetragen, Schlüssel abgegeben, wenn doch kein Mietende ist? Kaution ausgezahlt (zwei Tage nach der Übergabe)? Den Mietverein haben wir wegen den zuviel gezahlten Quadratmetern eingeschaltet (insgesamt haben wir in den ganzen Jahren 14500,-Euro zuviel gezahlt - da kann man auch nicht mehr von Peanuts reden), da kam vorher noch nichts vom Ex-Vermieter von angeblich fehlenden Mieten...

  • Wären wir gegen die Kündigung damals angegangen, hätten wir sogar sehr gute Chancen gehabt, denn mit den Gründen wäre der Vermieter gar nicht durchgekommen, wir sind ihm also sogar entgegen gekommen, daß wir von uns aus ausgezogen sind. Wenn in diesem Fall eine Kündigungsfrist von drei Monaten wäre, dann müßten wir für Oktober und November noch bezahlen, denn wir haben im August gekündigt. Aber warum wird eine Wohnungsübergabe gemacht, ein Mietende eingetragen, Schlüssel abgegeben, wenn doch kein Mietende ist? Kaution ausgezahlt (zwei Tage nach der Übergabe)? Den Mietverein haben wir wegen den zuviel gezahlten Quadratmetern eingeschaltet (insgesamt haben wir in den ganzen Jahren 14500,-Euro zuviel gezahlt - da kann man auch nicht mehr von Peanuts reden), da kam vorher noch nichts vom Ex-Vermieter von angeblich fehlenden Mieten...

    Hallo,

    bitte langsam und durchatmen......... laaaaaangsaaaaaam, durchatmen.

    So, jetzt, ihr habt eine Kündigung vom Vermieter bekommen, das ist ein wichtiges Dokument, welches aussagekräftige Beweiskraft besitzt.

    Alle anderen Vereinbarungen wurden wieder mal nicht schriftlich fixiert, leider.

    Macht aber nix, denn es besteht ja eine Kündigung durch den Vermieter, die schon mal nicht ganz den rechtlichen Gegebenheiten entspricht, denn es handelt sich hierbei um eine sog. Verwertungskündigung für die der Vermieter zunächst nachweisen müsste, dass er vergeblich versucht hat, das Haus in vermieteten Zustand zu verkaufen, das steht aber auf einem anderen Blatt ist aber wichtig für den Zusammenhang eures vorzeitigen Auszugs.

    Was ihr nun zu beweisen habt ist alleinig die Tatsache, dass der Vermieter mit euch eine Vereinbarung hat oder getroffen hat, dass der Auszug von ihm gewollt und vereinbart ist, nicht mehr und nicht weniger.

    Bitte mache dich darauf gefasst, dass du hier leider nicht ohne einen Rechtsanwalt für Mietrecht auskommen wirst, der Mieterverein hat es wohl gut gemeint allerdings einiges nicht in die richtigen Bahnen gelenkt.

    Also, durchatmen, einen Anwalt konsultieren wenigstens zu einer Erstberatung, wenn der dann eine Möglichkeit sieht, dann lasse es ihn machen, ok.

    Gruß

    BHShuber

  • Wenn das von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet wurde, isses doch i.O., oder?

    Hallo Berny,

    gut aufgepasst, wenn das so wortwörtlich drin steht Mietende ist das ein weiteres Indiz dafür was der Mieter hier vorbringt.

    Allerdings kann ich meine Wohnung auf schon vor Kündigungsfrist zurückgeben, das stellt mich von der vertraglichen Verpflichtung der Mietzahlung noch nicht frei, ich denke auf den Wortlaut kommt es an.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    leider wieder so ein Fall, in dem jemand den Hals nicht vollkriegen konnte und jetzt merkt, dass er lieber ruhig geblieben wäre.

    Wenn in eurem Mietvertrag keine Angabe über die Quadratmeter gemacht wurde, dann habt ihr keine Zusicherung, dass das Reihenhaus 100m² hat. Die 100m² in der BK-Abrechnung oder im Wohngeldantrag sind keine vertraglichen Zusicherungen, sondern fehlerhafte Angaben.

    Ich kann den Vermieter verstehen, dass er von euch jetzt die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist haben will. Schließlich habe ihr angefangen.

    Da könnt ihr euch beim Mietverein bedanken. Vielleicht solltet ihr jetzt mal zu einem richtigen Anwalt gehen.

    Gruß
    H H

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