Unmögliche Kaltwasser Rechnung... Was kann ich tun?

  • Sooo hallo

    Wir wohnen nun seid einem Jahr hier und haben vor kurzem eine Abrechnung unserer Vermieter (privat)
    Erhalten . Wir waren erstaunt das für ein halbes Jahr eine Summe von 800 Euro für Heizung und kaltwasser zusammen gekommen sind. Naja gut wir dachten nein das lassen wir prüfen und ab zum Verbraucherschutz ..der hat gerechnet... Heizung kommt hin sagt er auch wenn ein Satz von 7,2 cent pro kws (wenn ich das richtig verstanden habe) sehr hoch ist und das Aufteilung Mieter Vermieter bei 50/50 liegt. Aber er sagte kaltwasser scheint nicht OK zu sein... Weil wir laut ihm an kaltwasser... Wohlbemerkt nuur kaltwasser einen Verbrauch von 360 Liter pro Tag haben. Dad ist unmöglich dachten wir. Also wiederspruch geschrieben und Abrechnung und Einsicht verlangt... Naja Kopie bekommen wir nicht und sollen 370 Euro zahlen und 50 Euro Mieterhöhung... Was können wir tun? Danke

  • Sooo hallo

    Wir wohnen nun seid einem Jahr hier und haben vor kurzem eine Abrechnung unserer Vermieter (privat)
    Erhalten . Wir waren erstaunt das für ein halbes Jahr eine Summe von 800 Euro für Heizung und kaltwasser zusammen gekommen sind. Naja gut wir dachten nein das lassen wir prüfen und ab zum Verbraucherschutz ..der hat gerechnet... Heizung kommt hin sagt er auch wenn ein Satz von 7,2 cent pro kws (wenn ich das richtig verstanden habe) sehr hoch ist und das Aufteilung Mieter Vermieter bei 50/50 liegt. Aber er sagte kaltwasser scheint nicht OK zu sein... Weil wir laut ihm an kaltwasser... Wohlbemerkt nuur kaltwasser einen Verbrauch von 360 Liter pro Tag haben. Dad ist unmöglich dachten wir. Also wiederspruch geschrieben und Abrechnung und Einsicht verlangt... Naja Kopie bekommen wir nicht und sollen 370 Euro zahlen und 50 Euro Mieterhöhung... Was können wir tun? Danke

    Hallo,

    zunächst, eine Kopie muss der Vermieter nicht liefern, könnte er gegen Kostenerstattung.

    Dann, kann es sein, dass ihr in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter wohnt, in dem Fall wäre ich sehr freundlich und würde einfühlsam vorgehen.

    Dann handelt es sich um eine Mieterhöhung oder eher um eine Erhöhung der Vorauszahlung?

    scheint nicht OK zu sein, reicht für einen Widerspruch gegen die Abrechnung nicht aus, entweder hast du stichhaltigen Gründe oder nicht.

    Gruß
    BHShuber

  • 1. Wenn nur eine gemeinsame Wasseruhr fürs ganze Haus da ist, dann ist die Aufteilung nach Wohnfläche erlaubt. Trotzdem muss euch der Vermieter die Rechnung des Wasserlieferanten (Stadtwerke) zur Einsicht vorlegen. Und wenn der VM keinen Privatgarten im Sommer gewässert hat, müsst ihr die Wasserrechnung mittragen.
    2. Wenn man mit dem Vermieter gemeinsam unter einem Dach wohnt und keine weitere Wohnung im Haus ist, dann hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht und kann euch mit einer um 3 Monate verlängerten Frist auch ohne Begründung kündigen. Das steht so im BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html

  • Alsooo
    Zunächst wohnen die Vermieter hier nicht... Sie haben ein Geschäft Unten... Wir sind ca. 5 patein hier... In meinen augen ist der wiederspruch gerechtfertigt da ein sachverständiger beim Verbraucherschutz Sagte das ein kaltwasser Verbrauch von 360 Liter pro Tag relativ unmöglich ist wenn beide auch noch 8 Stunden ausser Haus sind. Ich werde ja nicht zahlen wad nicht verursacht wurde. Eine fremdfirma hat das abgelesen und die 360 Liter sind nicht für das ganze Haus sondern für unsere Wohnung.

  • Alsooo
    Zunächst wohnen die Vermieter hier nicht... Sie haben ein Geschäft Unten... Wir sind ca. 5 patein hier... In meinen augen ist der wiederspruch gerechtfertigt da ein sachverständiger beim Verbraucherschutz Sagte das ein kaltwasser Verbrauch von 360 Liter pro Tag relativ unmöglich ist wenn beide auch noch 8 Stunden ausser Haus sind. Ich werde ja nicht zahlen wad nicht verursacht wurde. Eine fremdfirma hat das abgelesen und die 360 Liter sind nicht für das ganze Haus sondern für unsere Wohnung.

    Hallo,

    dann sage ich dir als sachverständiger Vermieter, ich habe Mieter die weit mehr verbrauchen!

    127l sind pro Person Durchschnitt, siehe hier:

    http://www.energiesparen-im-haushalt.de/energie/tipps-…enhaushalt.html

    Mal 2 Personen sind das 254l und wenn die Dame des Hauses gerne in der Badewanne liegt kann das auch schon so um die 300l sein.

    Das kommt schnell zusammen also nicht unbedingt ein Indiz für falsche Abrechnung. Offensichtlich habt ihr eine Wasseruhr die abgelesen wurde, er also sonst hat das Wasser verbraucht?

    Gruß
    BHShuber

  • da ein sachverständiger beim Verbraucherschutz Sagte das ein kaltwasser Verbrauch von 360 Liter pro Tag relativ unmöglich ist wenn beide auch noch 8 Stunden ausser Haus sind.


    Toller "Experte", wieso soll das unmöglich sein? hat der Liter und Kubikmeter verwechselt?

    Ich werde ja nicht zahlen wad nicht verursacht wurde. Eine fremdfirma hat das abgelesen und die 360 Liter sind nicht für das ganze Haus sondern für unsere Wohnung.


    Wenn dieser Verbrauch abgelesen wurde, ist der Widerspruch ziemlich wacklig.

  • 360 Liter kalt Wasser am Tag sollen normal sein? Das sind knappe 3 Badewannen... Das kann nicht sein da wir anfangs nicht mal ne Küche hatten also kein abwasch... Ich werde es auf jeden Fall prüfen lassen nur hoffe ich dad ich die Anrechnung erhalte... Weil wie gesagt die Liter Angabe ist für einen Haushalt und meine Lebensgefährtin hat sicher nicht jeden Tag gebadet... Da ist was nicht ok

  • Zitat

    Naja gut wir dachten nein das lassen wir prüfen und ab zum Verbraucherschutz ..der hat gerechnet... Heizung kommt hin sagt er auch wenn ein Satz von 7,2 cent pro kws (wenn ich das richtig verstanden habe) sehr hoch ist

    Der Verbraucherschutz mag zwar die rechnerische Richtigkeit prüfen können, ob aber die mietrechtliche wage ich zu bezweifeln.

    Der verbrauchsabhängige Teil der Heizkosten wird nach Einheiten abgerechnet. Das sind keine kWh. In den Kosten pro Einheit sind mehr als nur die Heizenergiekosten enthalten. Unter anderem auch die Kosten der Wartung, Emissionsmessung und des Betriebsstromes. Um nur die wichtigsten der sog. Heiznebenkosten zu nennen.

    Zum Kaltwasserverbrauch:

    Wie wird der ermittelt bzw. abgerechnet?

    Nach Verbrauch? Wenn ja, stimmen Zählernummer und Zählerstände? Wenn ja, ist irgendwo ein Leck.

    Wenn nicht nach Verbrauch, wie wird dann abgerechnet? Nach Personen oder Wohnfläche?


    Zitat

    Naja Kopie bekommen wir nicht

    Dazu ist der Vermieter auch nicht verpflichtet.

    Er muß Euch lediglich die Originalrechnung in seinen Räumen vorlegen.

    Zitat

    und sollen 370 Euro zahlen und 50 Euro Mieterhöhung...

    Das ist keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten.

    Dazu ist der Vermieter nach einer Abrechnung, wenn diese eine Nachzahlung ergibt, berechtigt.

    Allerdings seit Ihr als Mieter ebenso berechtigt die Vorauszahlungen, nach einer Abrechnung, selbst anzupassen.

    370 € Nachzahlung : 12 Monate = eine monatliche Erhöhung der Vorauszahlungen um 30 €

    Das teilt Ihr dem Vermieter in Textform mit, fertig.

    Zitat

    Wir waren erstaunt das für ein halbes Jahr eine Summe von 800 Euro für Heizung und kaltwasser

    So erstaunlich ist das nicht.

    Wie groß ist denn die Wohnung?

    Wie hoch waren die vereinbarten Vorauszahlungen?

  • Ich würde dich bitten dich nicht mehr einzumischen da ich klare antworten möchte und keine Beleidigungen

    Hallo,

    das hier ist ein öffentliches Forum, du hast eine öffentliche Frage gestellt, es steht dir nicht zu überhaupt und nur dir gefällige Antworten zu erhalten, von Beleidigungen kann ich grad nichts lesen.

    Gruß
    BHShuber

  • 360 Liter kalt Wasser am Tag sollen normal sein? Das sind knappe 3 Badewannen...


    Normal nicht unbedingt. Aber weit entfernt von "relativ unmöglich".

    Das kann nicht sein da wir anfangs nicht mal ne Küche hatten also kein abwasch...


    Abwasch ist nicht die einzige Möglichkeit, Wasser zu verbrauchen. Ältere WC-Spülkästen haben auch gern mal 9 Liter Inhalt, da geht also schon mal gut was weg, andere Möglichkeit wäre, dass aus dem Spülkasten immer etwas rausläuft, das summiert sich auch schnell.

    Ich werde es auf jeden Fall prüfen lassen nur hoffe ich dad ich die Anrechnung erhalte...


    Mach das. Aber wenn der Verbrauch an der Wasseruhr abgelesen wurde...

    Weil wie gesagt die Liter Angabe ist für einen Haushalt und meine Lebensgefährtin hat sicher nicht jeden Tag gebadet... Da ist was nicht ok


    Kann sein, muss aber nicht.

  • Dich meine ich auch nicht mit der Beleidigung sondern der andere....
    Also es wird von einer Firma abgelesen aber nicht in der Wohnung... Sondern wohl im Keller... Wir sollen 50 Euro mehr im Monat zahlen also anstelle 130 Nebenkosten jetzt 180....ich mein wir waschen kein auto haben keinen Garten... Baden sehhhhr selten.... Duschen nicht lange... Und vor allem ist das ja kalt Wasser... Also ich mein das klingt halt komisch alles

  • Aber er sagte kaltwasser scheint nicht OK zu sein... Weil wir laut ihm an kaltwasser... Wohlbemerkt nuur kaltwasser einen Verbrauch von 360 Liter pro Tag haben. Dad ist unmöglich dachten wir. Also wiederspruch geschrieben und Abrechnung und Einsicht verlangt... Naja Kopie bekommen wir nicht und sollen 370 Euro zahlen und 50 Euro Mieterhöhung... Was können wir tun? Danke


    Ja, 360 Liter/Tag ist viel, aber wohl kaum unmöglich. Wenn du wüsstest was manch einer für Wasser verbrauchen kann. Was meinst du mit "nur kaltwasser"?

  • Na das warm Wasser wird vom Stromanbieter berechnet und da zahlen wir auch... Der Vermieter sagt halt dad unser kaltwasderverbrauch bei 360 Liter pro Person liegt nicht Warmwasser... Kann das wirklich sein oder verwechsel ich was?

  • Na das warm Wasser wird vom Stromanbieter berechnet und da zahlen wir auch... Der Vermieter sagt halt dad unser kaltwasderverbrauch bei 360 Liter pro Person liegt nicht Warmwasser... Kann das wirklich sein oder verwechsel ich was?

    Den Stromanbieter bezahlst du normalerweise für den Strom, z.Bsp. für den Durchlauferhitzer, der gebraucht wird um das Wasser zu erwärmen.
    Das bei euch der Stromanbieter Wasser abrechnet wäre ein echtes Unikum.:D
    Davon abgesehen, die 50€ sinde keine Mieterhöhung, sondern die Anpassung der Vorauszahlung. Der Vermieter füllt sich damit nicht seine Taschen, sondern er will nur nicht für die Finanzierung eures Verbrauchs in Vorleistung treten.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (24. November 2016 um 16:06)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!