Vermieter rechnet Heiz und Wasserkosten über Wohnfläche. Rechtens?

  • Hallo zusammen,

    am 1.12.2015 bin ich in eine neue Wohnung gezogen.

    Im Mietvertrag wurde vereinbart das zu 70% nach Verbrauch abgerechnet wird und 30% auf Wohnfläche. ( grundkosten)
    Der Vermieter hat zwar alle Wasseruhren abgelesen, außer für meine Heizung habe ich keine Daten.

    Letzte Woche habe ich die Abrechnung für Dezember 2015 erhalten. Also für den einen Monat. Ich muss eine kleine Summe nachzahlen. Das ist aber nicht das Problem. Ich bin der Meinung er hat falsch abgerechnet.

    Der Schlüssel ergibt , dass der Vermieter mir die Heiz- und Warmwasserkosten per Wohnfläche abgerechnet hat und nicht wie vereinbart per Verbrauch. Darf der Vermieter das so einfach? Wir sind ein 16 Parteienhaus.


    LG Bernd3

  • Man stellt von Anfang an das Foto richtig, bevor man es hochlädt. Aber mit dem Zettel kann man nichts anfangen, dass ist nämlich keine Heizkostenabrechnung, sondern nur eine Aufstellung von Zahlen. Und wo du erkennen kannst, dass deine Heizkosten nicht nach 30/70 abgerechnet werden, bleibt mir ein Rätsel.

    Und da du nach deiner Berechnung für 11,- Euro eine Welle machst, solltest du mit deinem Vermieter darüber reden und nicht bis jetzt in 2 Foren um Hilfe rufen.

  • Man stellt von Anfang an das Foto richtig, bevor man es hochlädt. Aber mit dem Zettel kann man nichts anfangen, dass ist nämlich keine Heizkostenabrechnung, sondern nur eine Aufstellung von Zahlen. Und wo du erkennen kannst, dass deine Heizkosten nicht nach 30/70 abgerechnet werden, bleibt mir ein Rätsel.

    Und da du nach deiner Berechnung für 11,- Euro eine Welle machst, solltest du mit deinem Vermieter darüber reden und nicht bis jetzt in 2 Foren um Hilfe rufen.

    Also es ist immer noch meine Sache in wie viele Foren ich um Hilfe rufe. Es ist schließlich mein gutes Recht.

    Und ja, es ist eine Betriebskostenabrechnung und keine einfache Aufstellung von Zahlen. Wenn man genau hinschaut sieht man auch, dass die Heizkosten nach Wohnfläche berechnet wurden, es bleibt mir ein Rätzel wie Du das übersehen kannst.


    anitari

    es ist eine Betriebskostenabrechnung die für mich zusammengestellt wurde.

  • Also es ist immer noch meine Sache in wie viele Foren ich um Hilfe rufe. Es ist schließlich mein gutes Recht.
    Und ja, es ist eine Betriebskostenabrechnung und keine einfache Aufstellung von Zahlen. Wenn man genau hinschaut sieht man auch, dass die Heizkosten nach Wohnfläche berechnet wurden, es bleibt mir ein Rätzel wie Du das übersehen kannst.


    Richtig, es ist Dein gutes Recht, Dich ungeschickt zu benehmen.
    Und ja, ich erkenne hier, dass es sich um eine Aufstellung von Nebenkosten handelt, jedoch keine ordnungsgemässe Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnung.

  • Also es ist immer noch meine Sache in wie viele Foren ich um Hilfe rufe. Es ist schließlich mein gutes Recht.

    Und ja, es ist eine Betriebskostenabrechnung und keine einfache Aufstellung von Zahlen. Wenn man genau hinschaut sieht man auch, dass die Heizkosten nach Wohnfläche berechnet wurden, es bleibt mir ein Rätzel wie Du das übersehen kannst.


    anitari

    es ist eine Betriebskostenabrechnung die für mich zusammengestellt wurde.

    Hallo,

    da fehlt in der Tat noch was, die eigentliche Heizkostenabrechnung vom Abrechnungsunternehmen Brunata, Techem o. ä.

    Genau auf dieser kannst du dann alles genau nachvollziehen, ohne diese, solltest du den Vermieter auffordern, an dich zu übermitteln.

    Ein Übertrag in die Aufstellung reicht nicht.

    Gruß
    BHShuber


  • anitari

    es ist eine Betriebskostenabrechnung die für mich zusammengestellt wurde.

    Dagegen sprechen die Begriffe Ausgaben und Einnahmen. Das sind nämliche Begriffe aus der Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümer.

    Zudem fehlen Angaben wie Abrechnungszeitraum, Nutzungszeitraum, Name, Anschrift Mieter und die Summe der Vorauszahlungen.

    Die detaillierte Heizkostenabrechnung müßte auch dabei sein.

    Kaltwasser darf nach der Wohnfläche abgerechnet werden wenn nach Verbrauch nicht möglich und vertraglich nicht anders vereinbart ist.

  • Richtig, es ist Dein gutes Recht, Dich ungeschickt zu benehmen.
    Und ja, ich erkenne hier, dass es sich um eine Aufstellung von Nebenkosten handelt, jedoch keine ordnungsgemässe Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnung.

    Kann passieren, denn keiner von uns ist perfekt.

  • Hallo,

    da fehlt in der Tat noch was, die eigentliche Heizkostenabrechnung vom Abrechnungsunternehmen Brunata, Techem o. ä.

    Genau auf dieser kannst du dann alles genau nachvollziehen, ohne diese, solltest du den Vermieter auffordern, an dich zu übermitteln.

    Ein Übertrag in die Aufstellung reicht nicht.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo BSHuber,

    ich habe den Vermieter angeschrieben und einfach mal nett nachgefragt. Ich hoffe es kommt dann auch bald was zurück.
    Denn die Betriebskostenabrechnung ist für mich auch alles andere als eine Abrechnung. Falsch abgerechnet und es fehlen Nachweise.

    Gruß Bernd

  • Dagegen sprechen die Begriffe Ausgaben und Einnahmen. Das sind nämliche Begriffe aus der Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümer.

    Zudem fehlen Angaben wie Abrechnungszeitraum, Nutzungszeitraum, Name, Anschrift Mieter und die Summe der Vorauszahlungen.

    Die detaillierte Heizkostenabrechnung müßte auch dabei sein.

    Kaltwasser darf nach der Wohnfläche abgerechnet werden wenn nach Verbrauch nicht möglich und vertraglich nicht anders vereinbart ist.

    Hallo Anitari,

    Es fehlen Nachweise über Verbrauch und eben die falsche Abrechnung.
    Name und Anschrift ist natürlich vorhanden, haben aber hier im Forum nichts zu suchen.

    Abrechnungszeitraum ist von September 2015- Dezember 2015. Die Summe der Vorauszahlung steht aber ganz deutlich auf der Abrechnung und die m2 auch.

    Gruß Bernd


  • Abrechnungszeitraum ist von September 2015- Dezember 2015. Die Summe der Vorauszahlung steht aber ganz deutlich auf der Abrechnung und die m2 auch.


    Jetzt aber mal Butter bei die Fisch! Auf diesem Zettel steht kein Abrechnungszeitraum und auch nicht die Summe der Vorauszahlung. Bitte halte uns nicht für blöd, wenn wir nicht finden, was nicht vorhanden ist.

    Noch mal, so lange du nicht das lieferst, was zu einer Beurteilung deiner Situation führt, ist bei mir Schicht am Schacht. Und wie mir scheint bei den anderen auch, weil wir nämlich das Recht haben, auf solche fehlerhaften Anfragen nicht mehr zu antworten. Verstanden?

  • Jetzt aber mal Butter bei die Fisch! Auf diesem Zettel steht kein Abrechnungszeitraum und auch nicht die Summe der Vorauszahlung. Bitte halte uns nicht für blöd, wenn wir nicht finden, was nicht vorhanden ist.

    Noch mal, so lange du nicht das lieferst, was zu einer Beurteilung deiner Situation führt, ist bei mir Schicht am Schacht. Und wie mir scheint bei den anderen auch, weil wir nämlich das Recht haben, auf solche fehlerhaften Anfragen nicht mehr zu antworten. Verstanden?

    Wenn ich bitten dürfte,einen anderen Tonfall. Das ist echt unverschämt wie man hier von dir empfangen wird.

    Ich halte hier niemanden für blöd. Und wer lesen kann ist klar im.Vorteil. Name und Anschrift bleibt anonym.


    Es seht alles auf der Abrechnung. Mehr hab ich nicht.

  • Es seht alles auf der Abrechnung. Mehr hab ich nicht.

    Noch mal, das ist keine Betriebskostenabrechnung für Mieter, sondern die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft und des Anteils deines Vermieters daran.

    Wenn dein Vermieter den Teil seiner Hausgeldabrechnung einfach so in die Betriebskostenabrechnung übernommen/rein kopiert hat, ist das nicht korrekt.

    Für die Heizkosten müßte eine Einzelabrechnung dabei sein.

    Aus dem Zettel sind keine Vorauszahlungen ersichtlich.

    Namen und Anschrift sollen natürlich anonym sein/bleiben. Man hätte sie auch unkenntlich machen können.

    Und auch nochmal, Kalt-Wasserkosten dürfen, besser gesagt müssen, nach der Wohnfläche umgelegt werden wenn eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich ist und vertraglich nicht anders vereinbart.