Untermiete

  • Halli hallo! Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

    Kurz zur Geschichte:
    Mein Vater hat bis vor kurzem noch mit seiner Ex-Lebensgefährtin zusammengewohnt. Diese ist nun ausgezogen und er bewohnt ein Reihenhaus zur Zeit alleine zur Miete. Nun hat er mich gefragt, ob ich nicht wieder mit einziehen möchte. Da ich aber momentan hartz 4 beziehe, braucht die Agentur für Arbeit einen Untermietsvertrag, damit sie weiterhin Leistungen zahlen kann (ich bin über 25 und mein vater ist demnach nicht mehr unterhaltspflichtig und möchte auch, dass ich mich dann an der Miete beteilige, sonst müsste er sich auch was kleineres suchen.)Laut seinem Mietvertrag ist die Untermiete aber ausgeschlossen und bedarf der Zustimmung des Vermieters.
    Nun meine Frage:
    Darf der Vermieter diesen Antrag ablehnen? Oder gibt es da eine Sonderregelung, weil ich ja eine Familienangehörige bin?
    .
    Wäre schön, wenn mir jemand schnell helfen könnte, damit ich evtl. noch fristgerecht meine Wohnung kündigen kann

    Danke schonmal im Vorraus!

  • Da steht aber nur was von Lebenspartner. Nichts davon, ob er mir die untervermieten dürfte oder nicht. Oder hab ich was überlesen?

    Bzw: "Ausnahmen gelten nur für nahe Angehörige wie Eltern oder Kinder. Diese können ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden." Heißt aufgenommen jetzt mit untermietvertrag? oder einfach so ohne sich an den kosten zu beteiligen? denn ich bräuchte ja definitiv diesen vertrag.

    3 Mal editiert, zuletzt von Icequeen (25. Februar 2011 um 13:40)

  • Aufnehmen heisst, dass du dort einziehen darfst. Der Vermieter sollte darüber informiert werden. Natürlich darfst du dich auch an der Miete beteiligen.

    Dein Vater darf dir aber, ohne die Zustimmung des Vermieters, keinen Untermietvertrag ausstellen. Aber vielleicht kannst du mit in den Hauptvertrag aufgenommen werden?

  • Hallo Icequeen,

    Dein Vater darf Familienangehörige mit aufnehmen - jedoch nicht per Untermietvertrag, es sei denn, der VM stimmt der Untervermietung zu.
    Du könntest m.M. lediglich die Arge überzeugen, dass Du Dich angemessen an der Miete beteiligst. Hierbei sollte die Arge auch informiert werden, 1. wieviel Gesamtmietfläche und 2. wv. Mietfläche Du dann hättest.

  • Ok, dann muss ich nun auf die Zustimmung hoffen. Denn anders zahlt das Amt keine Leistungen, das haben sie mir schon mitgeteilt. Denn anders würde ich automatisch als Bedarfsgemeinschaft mit meinem Vater laufen, und der ist selbstständig, von daher hätte ich keine Ansprüche. So das Amt.

  • Das stimmt aber nur bedingt. Als Bedarfsgemeinschaft würdet ihr nur gelten, wenn ihr dann auch gemeinsam wirtschaftet.
    Wenn du und dein Vater aber getrennte "Haushalte" führt, werden ihr wie jede andere Wohngemeinschaft behandelt.

    Im Zweifel kommen die natürlich überprüfen, ob jeder z.B. ein eigenes Fach im Kühlschrank, eigene Zahnpastatuben etc. hat.

  • Naja, das könnten sie ja tun. Allerdings wird es sehr schwer, sie vor Auszug davon zu überzeugen, um den Umzug überhaupt genehmigt zu bekommen bzw um von vornherein die Miete bezahlt zu bekommen.

  • Ich weiss jetzt nicht so ganz genau, wo das Problem liegt:

    Ihr Vater hat das Recht, Teile der Wohnung unterzuvermieten, wenn es die wirtschaftlichen Bedingungen erfordern (ist hier wohl gegeben...).

    Zwar muss Ihr Vater die Genehmigung zur Untervermietung vom Vermieter einholen, der Vermieter muss diese Genehmigung allerdings in der Regel erteilen. Er kann die Untervermietung nur untersagen, wenn es dadurch zu einer Überbelegung der Wohnung kommt oder aber Gründe in der Person des Untermieters gegen die Untervermietung sprechen, hier sind allerdings sehr enge Maßstäbe gesetzt (Beispiel: Untermieter ist straffällig oder sonst in irgendeiner Weise auffällig geworden).

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