Kellerabstellraum - Haftung für Gerät des Nachbarn

  • hallo, in unserem Abstellraum wurde ein Anschluß an den Blitzschutz vorgenommen im Auftrag eines neuen Mieters, der einen neuen Internetanschluss beantragt hat. Wir haben auf Bitten des Mieters den Keller aufgeschlossen, damit ein Techniker einen Erdungsanschluss an ein in unserem Keller verlaufendes Blitzschutzkabel durchführt. Nun hängt da ein technisches Gerät etwa in 40 cm über Fußboden an der Wand. Dieses Ding kann leicht mal von uns beschädigt werden, so wie es da hängt. Ich habe verlangt, dass wir schriftlich den Haftungsausschluss von der Eigentümergemeinschaft für evtl. Schäden erhalten, die in der Nutzung unseres Abstellraums an diesem Gerät entstehen könnten. Das wurde uns verweigert, man verucht nun, dieses Gerät in den Gemeinschaftskeller verlegen zu lassen, was technisch m.E. unmögl. sein dürfte. Hintergrund: Wenn der Blitzschutz nicht funktioniert, könnten die Computer und Monitore des neuen Mieters Schaden erleiden. Der Internetanbieter ist raus aus der haftung für Überspannung, wenn er den Anschluss erdet. Ich möchte jedoch als Nachbar auch nicht plötzlich haftbar gemacht werden können. Ich finde, es ist etwas faul, wenn die WEG die Haftung nicht selbst übernimmt. Kennt jemand sich aus?

  • Zitat

    etwa in 40 cm über Fußboden an der Wand.

    Und warum wird das nicht anders/höher an der Wand befestigt.

    Da dies aber ein Problem einer WEG ist, hat das mit Mietrecht nichts zu tun.

  • Ich würde als Eigentümer auch keine Haftung übernehmen, was geht mich das Gerät an. :)
    Der Fehler war bereits die Installation in Ihrem Abstellraum zu erlauben.

    Klären Sie dies mit dem Nachbarn, die WEG hat damit imho nichts zu tun.

  • Die WEG hat die Erlaubnis gegeben. Unsere Mietsache ist verändert worden. Warum übernimmt die WEG nicht Verantwortung und Haftung? Die waren noch nicht mal vor Ort. Ich befürchte nur, wenn es einmal zu einem Schadn kommt beim nachbarn, hält der bei uns die Hand auf. Eine Inormation durch die WEG hat es übrigens nie gegeben - wäre das nicht Pflicht? Der nachbar hatte nur darum gebeten, ein kleines Loch in unsere Kellerwand bohren zu dürfen.... Muss ich nun für dem seinen Internetanschluss haften oder nicht, wenn ich mal an dieses Gerät drankomme und es beschädigen sollte? Es war ja vorher nicht da!

  • Sie sind Mieter? Dann ist Ihr Ansprech und Vertragspartner ihr Vermieter.
    Mit der WEG haben Sie nichts am Hut. Wer hat jetzt erlaubt dem Nachbarn ein Loch in die Wand zu bohren? Die WEG oder Sie?
    Worüber soll die WEG informieren?

    Ich befürchte der Fall ist sehr speziell und nicht wirklich Mietrecht.
    Die WEG kann eigentlich nicht entscheiden im Sondereigentum eines Eigentümers ohne dessen Zustimmung bauliche Veränderungen vorzunehmen und dann noch für den Nachbarn und Ihr Vermieter eigentlich auch nicht ohne Ihr Einverständnis.

    Ich gehe aber mal davon aus, dass Sie zugestimmt haben.

  • Auch ein Gedanke:

    Wenn in Ihrem Keller die Anlage beschädigt wird, dann sind Sie dafür verantwortlich. Ob Sie den Schaden bewußt oder unbewußt verursacht haben ist kein Argument, denn es ist in Ihrem Verantwortungsbereich passiert und kann also nur durch "Sie" erfolgt sein.
    Sie haften zuerst in jeden Falle; wer auch sonst.
    Oder würden Sie in jeden Fall dafür haften, wenn Ihr Eigentum in einem fremden Keller durch den dortigen Nutzer beschädigt wird?

    Im übrigen studieren Sie mal die Bedingungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, sofern Sie nicht leichtfertiger Weise keine haben.

    Sie ist dafür da um Schäden am fremden Eigentum zu regulieren.

    Also eher eine versicherungsrechtliche Angelegenheit

  • ? Der Nachbar hatte uns gebeten, den Keller für ihn zu öffnen, da er die Genehmigung der WEG schriftlich hatte, dieses zu tun. Der Wohnungseigentümer war zuvor weder gefragt noch informiert worden, wie dieser mir bestätigt hat. Die Mietsache ist nun verändert worden, es kann mir keiner erzählen, dass der Abstellraum rein mietrechtlich der gleiche ist wie ohne dieses Gerät und diesen Anschluß. Wir sind weder informiert worden durch den Vermiter (der wußte auch von gar nichts) noch gefragt worden, noch haben wir eine Genehmigung gegeben.Müssen wir trotdem alle Risiken übernehmen????

  • .... noch haben wir eine Genehmigung gegeben.

    Doch, Sie haben. Mit Zugang zu Ihrem Keller und der Duldung der Installation haben Sie indirekter Weise der Maßnahme zugestimmt.
    Desweiteren haben Sie Maßnahmen der Modernisierung sowieso zu dulden.

    Zitat

    Müssen wir trotdem alle Risiken übernehmen????

    Ich hatte das bereits in einem früheren Beitrag angesprochen.

    Noch was: Ihr Problem möchte ich haben.

  • hallo, in unserem Abstellraum wurde ein Anschluß an den Blitzschutz vorgenommen im Auftrag eines neuen Mieters, der einen neuen Internetanschluss beantragt hat. Wir haben auf Bitten des Mieters den Keller aufgeschlossen, damit ein Techniker einen Erdungsanschluss an ein in unserem Keller verlaufendes Blitzschutzkabel durchführt. Nun hängt da ein technisches Gerät etwa in 40 cm über Fußboden an der Wand. Dieses Ding kann leicht mal von uns beschädigt werden, so wie es da hängt. Ich habe verlangt, dass wir schriftlich den Haftungsausschluss von der Eigentümergemeinschaft für evtl. Schäden erhalten, die in der Nutzung unseres Abstellraums an diesem Gerät entstehen könnten. Das wurde uns verweigert, man verucht nun, dieses Gerät in den Gemeinschaftskeller verlegen zu lassen, was technisch m.E. unmögl. sein dürfte. Hintergrund: Wenn der Blitzschutz nicht funktioniert, könnten die Computer und Monitore des neuen Mieters Schaden erleiden. Der Internetanbieter ist raus aus der haftung für Überspannung, wenn er den Anschluss erdet. Ich möchte jedoch als Nachbar auch nicht plötzlich haftbar gemacht werden können. Ich finde, es ist etwas faul, wenn die WEG die Haftung nicht selbst übernimmt. Kennt jemand sich aus?

    Gutmütigkeit ist ein Stück der Dummheit!

    Lasse dir doch den Haftungsausschluß von dem Neuen Mieter vertraglich bestätigen, soweit er zustimmt und schon ist der Käse gegessen.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Hmm hier wird aus meiner Sicht wieder aus einer Mücke ein Elefant gebastelt.

    Zunächst einmal haften Sie als Mieter nicht für Bestandteile der Hauselektrik, es sei denn Ihnen kann nachgewiesen werden, dass Sie für die Beschädigung verantwortlich sind.

    Wenn keine andere technische Lösung möglich ist, was spricht dagegen mit den Eigentümern oder dem Nachbarn zu reden und eine angemessene Lösung zum Schutz des verbauten Geräts zu suchen....

  • der Nachbar versprach mir das Schreiben. In der Wohnung ist hohe Fluktuation, ich darf also dann jeden neuen Mieter wieder erneut ansprechen? Es gab nichts schriflich, nur bitte machen Sie morgen hren Keller auf, da muss jemand bohren und etwas an das Blitzschutzkabel anschließen. Haben wir gemacht, ist gute Stimmung im Haus, nette leute. So. Keller hat die Maße. 1 x 3 m. Wir gehen täglich mit 2 Fahrrädern rein + raus, da müssen wir schon manövrieren, knallen auch mal gegen eine Wand dabei. Es ist möglich, dass wir dieses gerät, diesen Kasten mal treffen, so wie er da hängt. die WEG arbeitet nur von Schreibtisch, die weiß gar nicht, wie das alles aussieht, was da überhaupt gemacht wurde. Von diesem Anschluss ist an anderer Stelle jedenfalls unser Telanschluss kaputt, und WIR haben keine Genehmigung bisher Löcher zu bohren oder Kabel aufputz verlegen zu lassen. Seltsam. Die Nachbarn aber durften, oder es hat keiner so weit gedacht, was eher wahrscheinlich ist. Eien Verwaltung verdient wohl nicht so viel, sagt man, deshalb Arbeitsminimierung...

  • Zunächst einmal haften Sie als Mieter nicht für Bestandteile der Hauselektrik, es sei denn Ihnen kann nachgewiesen werden, dass Sie für die Beschädigung verantwortlich sind.


    Wenn keine andere technische Lösung möglich ist, was spricht dagegen mit den Eigentümern oder dem Nachbarn zu reden und eine angemessene Lösung zum Schutz des verbauten Geräts zu suchen....

    JA Eben! Wir haben den Keller nicht mit dieser Hauselektik gemietet! Nun ist die drin. Die Mücke wird zum Elepahnten, wenn bei den Endgeräten des nachbarn was kaputt geht. Da kommen die dann zu uns, weil sie wissen, dass hier dieser Anschluss ist. ja fein!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!