Mal angenommen, ein Mieter erhält zum Beginn des Jahres 2013 die Nebenkostenabrechnung des Vermieters für 2011 und diese weist Ungereimtheiten auf.
1. Muss eine Nebenkostenabrechnung immer ein Kalenderjahr umfassen (also bspw. vom 01.01.2011 - 31.12.2011) oder sind auch andere Zeiträume möglich (bspw. 15.05.2011 - 30.05.2012)?
2. Müssen für die einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung (also etwa Wasser- und Kanalgebühren, Müllgebühren, Winterdienst usw.) immer die für das entsprechende Abrechnungsjahr gültigen Rechnungen der Gemeinde vorliegen oder können auch Rechnungen etwa aus 2009 verwendet werden um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen?
3. Können Pauschalbeträge für Schornsteinfeger und Betriebskosten der Heizung (jeweils bspw. 100 Euro) angenommen werden?
4. Angenommen bei der Mietwohnung handelt es sich um eine Einliegerwohnung im Haus des Vermieters. Dieses Haus wird mit Holz beheizt. Das Holz stammt aus einem dem Vermieter gehördenden Waldstück, in dem er regelmäßig Bäume fällt und das Holz in brennbereite Stücke verarbeitet. Kann der Vermieter in einem solchen angenommen Fall in der Nebenkostenabrechnung so vorgehen, dass er den Wärmeverbrauch in KW/h für die gemietete Einliegerwohnung in Liter Öl umrechnet und für diesen fiktiven Ölverbrauch einen Grundwert pro Liter Öl in Rechnung stellt?
(Beispielrechnung: Heizungsverbrauch in Abrechnungsperiode 12.000 KW/h. 12.000 KW/h = 1.200 Liter Öl. 1 Liter Öl = 0,70 €. Ergeben Kosten von 840 €.)