Guten Abend.
Meine Frage:
Können die Gartenpflegekosten im nachfolgend skizzierten Fall anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wenn diese laut Mietvertrag kein Nutzungsrecht haben?
Sachverhalt:
Wir (verheiratetes Paar) wohnen zu zweit in der Erdgeschosswohnung eines Dreiparteienhauses zur Miete.
Im 1. Obergeschoss wohnen die Eigentümer und Vermieter.
In der Kellergeschosswohnung wohnt eine weitere Partei, ebenfalls zur Miete.
Kellergeschoss 1 Person Mieter 64 qm
Erdgeschoss 2 Personen Mieter 98 qm
1. Obergeschoss 2 Personen Vermieter / Eigentümer 98 qm[/U]
Objekt 5 Personen [Stand: 20.02.2015] 260 qm
Das Grundstück misst rd. 729 qm. Der Objektgrundriss beträgt ca. 120 qm. Der Garten etwa 609 qm.
Gartenpflegekosten sind im Mietvertrag als Betriebskosten (Umlage gemäß Wohnungsfläche) aufgeführt.
Wir haben den Garten nicht gemietet, weder (wohnungsflächen-)anteilig noch in Gänze.
Der Garten wird exklusiv von den Vermietern / Eigentümern genutzt.
Um in die Wohnung zu gelangen, begehen wir das Grundstück unmittelbar an der Hauswand entlang auf einem gepflasterten Weg.
Weder der Garten noch etwaige Rasenflächen, Beete oder Ähnliches werden von uns durchschritten / durchquert bzw. anderweitig in Anspruch genommen.
Wir nutzen den Garten demgemäß in keiner Weise, außer um im Zuge der zuvor skizzierten Beschreibung in die Wohnung zu gelangen.
Von den 1501,32 Euro Gartenpflegekosten wollen uns die Vermieter 98 von 260 = 565,88 € belasten. [Vorjahr = 2012/13 (erstmalig): 233,69 Euro; zuvor sind uns acht Jahre lang (von 2004/05 bis einschließlich 2011/12) keine Gartenpflegekosten belastet worden / auf uns umgelegt worden.]
Vielen Dank und ein erholsames Wochenende.