Leihvertrag - Küche

  • Guten Tag alle zusammen,

    ich bin jetzt mit meiner Freundin zusammen in eine neue Wohnung gezogen, die Wohnung ist echt schön, groß und hat auch eine angemessene Miete. Der Vermieter hat uns eine EBK eingebaut, das war auch so vorgesehen.
    Für die Küche zahlen wir monatlich 49€, also als Addition zur Miete. Dies wurde jedoch seperat in einem Leihvertrag aufgelistet und unterzeichnet. Soweit so gut. Leihvertrag heißt ja, dass sich der Vermieter um nichts kümmern muss, bezüglich Reperaturen etc.
    Das einzige was mich jetzt stört ist, dass er die Küche mit einem Wert von ca. 3500€ angegeben hat. Im Anhang ist der Leihvertrag, zum nachschauen. Jedoch habe ich recherchiert und die Küche für 1400€ gefunden. (Genau die Gleiche, selbe Elektrogeräte etc.). Ist das jetzt überhaupt rechtmäßig zu sagen, die Küche hätte einen Wert von 3500€ ? Oder kann ich jetzt eine für 3500€ verlangen? Oder ist alles durch die Schlussbestimmung zu nichte gemacht?

    Beste Grüße

    IMG_20160820_201845.jpgIMG_20160820_201858.jpg

  • Meines Erachtens wieder der Versuch des Vermieters die instandhaltungspflicht zu umgehen. Dies dürfte aber nicht sehr erfolgsversprechend sein, denn es liegt m.E. eine Vermietung der Küche und keine Leihe vor. Denn eine Leihe ist in aller Regel eine unentgeltliche Überlassung einer Sache.

    Inwieweit die Küche nun einen Wert von 1.500 oder 3.500 hat, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht hat der Vermieter ja tatsächlich so viel bezahlt wie angegeben mit Aufbau und Anschlüssen.

  • Wie gesagt, eine Leihe ist immer kostenlos.
    Da Sie aber dafür monatlich Geld bezahlen ist es juristisch ein Mietvertrag.
    Inwieweit eine Verquickung mit dem Wohnraummietvertrag hierbei möglich ist, kann ich nicht beurteilen.

  • Das mit der Leihe hatte ich mir auch schon gedacht, wusste aber nicht inwiefern da was zu machen ist.

    Nun die Küche ist wie gesagt niemals so viel wert. Könnte ich denn verlangen, die Rechnung einzusehen?
    Wenn die Küche einen Wert von 3500€ hätte, okay. Aber so ist es dann doch ziemlich viel, 49€ pro Monat dafür zu zahlen und nach 2 Jahren nichts dafür in der Hand zu haben. Dann hätte ich mir auch selbst eine für 2000 inkl. Einbau kaufen können und sie danach mitnehmen/weiter verkaufen können...

    Aber danke schonmal für die vielen Antworten! Danke!

  • Das mit der Leihe hatte ich mir auch schon gedacht, wusste aber nicht inwiefern da was zu machen ist.
    Nun die Küche ist wie gesagt niemals so viel wert. Könnte ich denn verlangen, die Rechnung einzusehen?
    Wenn die Küche einen Wert von 3500€ hätte, ... Aber danke schonmal für die vielen Antworten! Danke!

    aus meiner Sicht nicht zielgerichtet und völlig irrelevant :D

  • Tornado_89,

    der von Dir als Leihvertrag bezeichnete Vertrag dürfte m.E. nichts mit dem Forums-Thema (Wohnungs-)Mietvertrag bzw. -recht zu tun haben.

  • Wie gesagt, eine Leihe ist immer kostenlos.
    Da Sie aber dafür monatlich Geld bezahlen ist es juristisch ein Mietvertrag.
    Inwieweit eine Verquickung mit dem Wohnraummietvertrag hierbei möglich ist, kann ich nicht beurteilen.


    Das dürfte sich analog zur den beliebten Stellplatzmieten um ein einheitliches Mietverhältnis handeln,
    also nicht separat kündbar, Instandhaltung obliegt bei Miete eh dem VM...

    VG Syker

  • Hallo,

    wenn es sich um eine Individualvereinbarung handelt, kann sie durchaus Gültigkeit haben.

    Eine "Leihgebühr" von 49 Euro/Monat (600 Euro/Jahr) ist zwar für eine Küche, die 3.500 Euro gekostet gar nicht so hoch. Schließlich ist die reine Amortisation des Preises erst nach 6 Jahren. Viel länger hält so eine Billigküche sicher nicht. Wenn der Vermieter auch noch sämtliche Reparaturen bezahlen soll, halte ich die 600 Euro/Jahr sogar für zu wenig.

    Zur Höhe des Preises lässt sich hier eher wenig sagen. Man kann nicht immer alles mit dem Monatsangebot von Poco oder Roller vergleichen. Die Küche aus dem Prospekt, ist weder geliefert und aufgebaut, noch ist sie installiert. Da kommt einiges an Zeit und Aufwand zusammen. Man kann nicht von seinem Vermieter erwarten, dass er eine Angebotsküche kauft, diese selbst abholt und aufbaut. Möglicherweise hat er sie bei jemanden bestellt, der ihm ein Bild der Küche gezeigt und ihm angeboten hat sie für 3500 Euro einzubauen.


    Grundsätzlich denke ich aber, dass man sich vorher überlegen sollte, ob man so einen Vertrag abschließt. Hinterher herum zu jammern, dass man möglicherweise zu viel bezahlt und sich bemüht die eigene Vereinbarung für ungültig zu erklären ist sicher nicht der richtige Weg.

    Gruß
    H H

  • >Vielen Dank für die weiteren zahlreichen Antworten!

    Eine "Leihgebühr" von 49 Euro/Monat (600 Euro/Jahr) ist zwar für eine Küche, die 3.500 Euro gekostet gar nicht so hoch. Schließlich ist die reine Amortisation des Preises erst nach 6 Jahren. Viel länger hält so eine Billigküche sicher nicht. Wenn der Vermieter auch noch sämtliche Reparaturen bezahlen soll, halte ich die 600 Euro/Jahr sogar für zu wenig.

    Wenn sie denn 3.500€ gekostet hat. Falls es wirklich eine für 1.200 - 1.400 € gewesen sein sollte, hat er sie nach ca. 2 Jahren wieder drin. Eingebaut hat er sie wohl selber (so sieht sie zumindest auch aus [Laienarbeit, aber in Ordnung, funktionstüchtig]). Und sollte die "Leihklausel" greifen, hofft er ja eigentlich nur darauf, dass wir etwas funktionsuntüchtig machen, so dass wir es ersetzen müssen und ein Neugerät eingebaut wird.

    Grundsätzlich denke ich aber, dass man sich vorher überlegen sollte, ob man so einen Vertrag abschließt. Hinterher herum zu jammern, dass man möglicherweise zu viel bezahlt und sich bemüht die eigene Vereinbarung für ungültig zu erklären ist sicher nicht der richtige Weg.


    Nunja, wir wussten ja nicht, was für eine Küche rein kommt. Den Mietvertrag haben wir am 10.08.16 zum 15.08 unterschrieben, rein konnten wir zwecks Küche jedoch erst zum 18.08.16.
    ________________________________-


    So wie ich es jetzt auffasse, sind 3.500 € vielleicht zu viel, 49€ aber noch fair.
    Das einzige was mich eben stört ist die "Leihe", wobei hier ja auch gesagt wird, dass es als normale Miete gesehen werden sollte.
    Im Falle eines Falles (Reparatur wegen Funktionsuntüchtigkeit) werde ich dann einen Anwalt hinzuziehen müssen.

    Von meiner Seite aus ist das Thema dann soweit geklärt, nochmals vielen Dank für eure Hilfe!


  • So wie ich es jetzt auffasse, sind 3.500 € vielleicht zu viel, 49€ aber noch fair.
    Das einzige was mich eben stört ist die "Leihe", wobei hier ja auch gesagt wird, dass es als normale Miete gesehen werden sollte.
    Im Falle eines Falles (Reparatur wegen Funktionsuntüchtigkeit) werde ich dann einen Anwalt hinzuziehen müssen.


    Wie kommst du eigentlich darauf, das sich der Vermieter automatisch quer stellen wird, wenn es um defekte Geräte oder ähnliches geht?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (23. August 2016 um 08:13)

  • Wie kommst du eigentlich darauf, das sich der Vermieter automatisch quer stellen wird, wenn es um defekte Geräte oder ähnliches geht?

    Weil der VM ein oberschlauer Witzbold ist, der extra einen Leihvertrag gegen Entgelt (*kopfschüttel*) aufgesetzt hat, weil er das in einem Axel Fischer Youtube video gesehen hat.
    Der seperate Leihvertrag hat keinen anderen Sinn als die Instandhaltungsverpflichtung an einen unbedarften Mieter abzudrücken, in der Hoffnung dass der Mieter es nicht merkt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!