Fragen zu meiner Wohnungstür

  • Hallo liebe Mietglieder,

    ich hoffe man kann mir bißchen helfen. Ich bin bei meiner Lebensgefährtin mit in die Wohnung gezogen, mit Einverständnis vom Vermieter. Mir ist aufgefallen das die Wohnungstür die den Bereich von dem anderen Mieter in der oberen Partei trennt nur aus einer fragwürdigen Struktur besteht und ich mich persönlich nicht sicher fühlen kann IMAG0766.jpgIMAG0767.jpg diese habe ich mal aus unserem Gemeinschaftsflur fotografiert. Nun ist die Situation die das der Vermieter zu meiner Lebensgefährtin gekommen ist mit einer Mieterhöhung von 80 Euro wegen Kosten die immer weiter steigen. Ich hatte nett den Vermieter angesprochen wegen unserer Wohnungstür ob diese denn überhaupt vorm einem Einbruch schützen kann, weil ich mir nicht vorstellen kann das dies überhaupt einer Mieterhöhung rechtfertigt. Meine Lebensgefährtin ist mit dieser Tür schon in diese Wohnung eingezogen und der vorherige Vermieter (der Vermieter ist gewechselt nach dem Tod des alten Vermieters) hatte eine Änderung zugesagt, was leider nie zustande gekommen ist und dies auch nicht schriftlich festgehalten wurde (wir wohnen in einem Dorf wo Fuchs und Hase Gute Nacht sagen)

    Wir haben dem Vermieter mitgeteilt das wir der Mieterhöhung nicht zustimmen worauf er uns am Telefon mitgeteilt hat das er nun dann nicht mehr freundlich zu uns sein kann, was uns persönlich nicht stört.

    Ich entschuldige mich für mein schlechtes Deutsch im voraus ich komme gebürtig aus Frankreich.

    Hochachtungsvoll

    Cigorin

  • Deine LG hat die Wohnung mit dieser Tür besichtigt und gemietet, eine nachweisbare Zusicherung des ehemaligen Vermieters eine andere Tür einzubauen gibt es nicht, folglich auch keinen Anspruch auf eine andere Tür.

    Zitat

    Nun ist die Situation die das der Vermieter zu meiner Lebensgefährtin gekommen ist mit einer Mieterhöhung von 80 Euro wegen Kosten die immer weiter steigen.

    Mieterhöhung oder Erhöhung der Nebenkosten?

    Zitat

    Wir haben dem Vermieter mitgeteilt das wir der Mieterhöhung nicht zustimmen

    Wieso wir? Stehst Du mit im Mietvertrag?

    Falls es keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern eine Erhöhung der Nebenkosten ist, bedarf es auch keiner Zustimmung durch den Mieter. Gleiches gilt für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung.

    Sollte es aber eine zustimmungspflichtige Mieterhöhung sein und die erhöhte Miete wird auch nicht ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens gezahlt, kann der Vermieter die Zustimmung einklagen oder warten bis ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.

  • Falls es keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern eine Erhöhung der Nebenkosten ist, bedarf es auch keiner Zustimmung durch den Mieter. Gleiches gilt für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung.


    Es bedarf aber einer Abrechnung, die die Anpassung rechtfertigt.


    Sollte es aber eine zustimmungspflichtige Mieterhöhung sein und die erhöhte Miete wird auch nicht ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens gezahlt, kann der Vermieter die Zustimmung einklagen oder warten bis ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.


    Und was soll das bringen? du kannst nicht kündigen, wegen einer nicht genehmigten Erhöhung

  • Hallo Anitari,

    nein es ist eine Mieterhöhung und nicht die Erhöhung der Nebenkosten. Und ich stehe nicht mit im Mietvertrag, aber da wir zusammen Leben ist es ja automatisch in der Formulierung ein Wir.

    Gruß Cigorin

  • Hallo Anitari,

    nein es ist eine Mieterhöhung und nicht die Erhöhung der Nebenkosten. Und ich stehe nicht mit im Mietvertrag, aber da wir zusammen Leben ist es ja automatisch in der Formulierung ein Wir.

    Gruß Cigorin

    Hallo,

    der Vermieter kann eine Mieterhöhung gerne verlangen, wenn dies ausreichend begründet ist, was das genau heisst, liest du hier:

    http://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/…uefen-E1223.htm

    Die Türe ist so eine Sache, da bereits am Anfang akzeptiert mitgemietet, könnte man im höchsten Falle den Vermieter bitten, die Türe auszutauschen, eigenes subjektives Sicherheitsgefühl reicht hier nicht.

    Zudem hat der Mieter auch selbst viele Möglichkeiten die Türe sicherer zu machen solange er die Türe dabei nicht beschädigt.

    "Ausweichend diese Information:
    Glastüren, die optisch häufig sehr attraktiv gestaltet sind, müssen aus Glaskomponenten bestehen, die nachweislich Bruchtests erfolgreich bestanden haben. Einfache Verglasungen, wie sie zum Beispiel im Inneren der Wohnung zum Einsatz kommen können, taugen daher nicht für die Wohnungstür.
    Es handelt sich dabei natürlich um Aspekte der Sicherheit, die die Wohnungstür gewährleisten sollte. Sind diese Vorgaben nicht hinreichend erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass im Falle eines Einbruchs nicht nur die Polizei eine Mitschuld des Wohnungsbesitzers einräumt, auch die Versicherungen treten unter solchen Bedingungen womöglich nicht in Kraft."

    Wenn nachgewiesen in der Region viele Einbrüche gab, könnte man durchaus mal die Polizei bitten die Türe zu begutachten, dort gibt es sogenannte Präventionsabteilungen die aus pensionierten Polizisten bestehen und Beratungsleistungen anbieten und oder den Hausratversicherer fragen.

    Das wäre dann, wenn die Türe nicht den Standarten entspricht sicher ein wenig Munition für das Begehren einer anderen Türe, zudem erinnere man den Vermieter an seine mietvertragliche Nebenpflicht aus dem Mietverhältnis die da heisst Fürsorgepflicht des Vermieters, hier lesen:

    http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/pf…ietvertrag.html

    Allerdings nur und ausschließlich, wenn die Wohnungseingangstüre keinerlei Mindesanforderungen der Sicherheit betreffend entspricht.


    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (8. November 2016 um 10:29)

  • Ich muss dazu sagen das die Glastür aus einer einfachen Verglasung besteht, diese wurde (bevor dieses Haus zu 2 Wohnungen gemacht worden ist) als normal zwischen Tür eingebaut damals vom alten Vermieter.

    Hallo,

    und mit einem Sicherheitsschloss versehen, jetzt noch die Frage wie Bruchsicher ist die Verglasung?

    Dann noch, wie ist das Wohnhaus, bzw. die Hauseingangstüre gesichert?

    Wenn kein Hausfremder Zugang hat ohne eine Hausschlüssel, dann sollte der Fürsorgepflicht genüge getan sein, die Wahrscheinlichkeit, dass dein Nachbar deine Tür aufbricht ist wohl verschwindend gering.

    Gruß
    BHShuber

  • Ich habe das Schloss im ersten Post mit in dem Foto beigefügt, und ja es ist noch eine Haustür die von allen Mietparteien genutzt wird in unserem Gemeinschaftsflur, die Glastür wurde schon mal gewechselt da die beim Schließen zerbrochen ist. Leider wurde von der Glasstärke keine Veränderung gemacht und eigentlich die selbe Tür wie vorher drine war eingesetzt. Hier habe ich das Schreiben von der Mieterhöhung beigefügt, dazu muss ich sagen das die Gemeinde die in dem Brief genannt wird gar nicht die Gemeinde ist wo wir wohnen, die Gemeinde wo der sogannte MietQuadratmeterpreis genannt ein Kurort ist und unserer nicht IMAG0768.jpg

    2 Mal editiert, zuletzt von Cigorin (8. November 2016 um 11:13)

  • Ich muss dazu sagen das die Glastür aus einer einfachen Verglasung besteht, diese wurde (bevor dieses Haus zu 2 Wohnungen gemacht worden ist) als normal zwischen Tür eingebaut damals vom alten Vermieter.

    Noch mal, die Tür war bei Mietbeginn so vorhanden, deine LG hat das so akzeptiert, fertig!

    Was ist nun mit dem Mieterhöhungsverlangen? Was genau steht da drin.

    So am Rande, wohnt der Vermieter selbst mit in dem Haus?

  • Ich habe das Schloss im ersten Post mit in dem Foto beigefügt, und ja es ist noch eine Haustür die von allen Mietparteien genutzt wird in unserem Gemeinschaftsflur, die Glastür wurde schon mal gewechselt da die beim Schließen zerbrochen ist. Leider wurde von der Glasstärke keine Veränderung gemacht und eigentlich die selbe Tür wie vorher drine war eingesetzt. Hier habe ich das Schreiben von der Mieterhöhung beigefügt, dazu muss ich sagen das die Gemeinde die in dem Brief genannt wird gar nicht die Gemeinde ist wo wir wohnen, die Gemeinde wo der sogannte MietQuadratmeterpreis genannt ein Kurort ist und unserer nicht IMAG0768.jpg

    Hallo,

    ist dir bekannt, dass es eine sog. Kappungsgrenze gibt? Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beträgt 20 Prozent in 3 Jahren. Die Länder können sie auf 15 Prozent senken.

    Mach dich kundig und errechne wie viel mehr jetzt der Vermieter die Miete in % anhebt, ich komme auf die schnelle auf weit darüber! Somit wäre der Einspruch gegen die Mieterhöhung berechtigt, soll er doch mal klagen.

    4,60€ 20%= 0,92€ enspricht einer neuen mtl. Mietzahlung in Höhe von 5,52€ fakto eine prozentuale Erhöhung von 36,52% wird begehrt!

    Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Voraussetzung ist, dass sich die Miete seit 15 Monaten nicht erhöht hat, ortsüblich ist und insgesamt innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % steigt.

    Also ist die prozentuale Erhöhung zu hoch, zudem sind noch keine 15 Monate vergangen, das sollte für ein Widersprechen ausreichend sein.

    Gruß
    BHSHuber

    2 Mal editiert, zuletzt von BHShuber (8. November 2016 um 11:38)

  • Augen auf, Hirn an!

    4,60€ 20%= 0,92€ enspricht einer neuen mtl. Mietzahlung in Höhe von 5,52€ fakto eine prozentuale Erhöhung von 36,52% wird begehrt!

    Kaltmiete alt: 460,00, Kaltmiete neu: 540,00 --> Erhöhung: 17,391 %

    zudem sind noch keine 15 Monate vergangen, das sollte für ein Widersprechen ausreichend sein.

    Die Miete ist seit 01.01.2012 unverändert, das sind auf jeden Fall mehr als 15 Monate, wir haben derzeit November 2016!

  • Ihr braucht aktuell ja gar nicht reagieren. Gegen Ende der Widerspruchsfrist teilt ihr dem VM dann einfach mit, dass Ihr sein Anliegen geprüft hat und mangels Nachvollziehbarkeit leider zurückweisen müsst.
    (Aus dem Schreiben geht nicht hervor, wie eure Wohnung im Mietspiegel eingruppiert ist)

    Vorher solltet ihr aber anhand des richtigen Mietspiegels mal prüfen, auf was der VM realistisch denn wirklich darf. ist 540€ neu danach gut oder schlecht?

  • Zusammenfassend will ich mal anmerken, das ich es immer wieder erstaunlich finde, das diese Tür bis zur Mieterhöhung keine besonders großes Problem dargestellt hat.:rolleyes: Wenn man so unbedarft anfängt zu lesen, könnte man wirklich denken, es geht umd die Wohungstür.
    Ehrlich gesagt, würde ich diese Tür bei der Frage ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist, komplett raus lassen, das führ höchstens in die Irre denke ich.
    Zu Mieterhöhung wurd hier ansonsten ja schon einiges gesagt.

  • Zusammenfassend will ich mal anmerken, das ich es immer wieder erstaunlich finde, das diese Tür bis zur Mieterhöhung keine besonders großes Problem dargestellt hat.:rolleyes: Wenn man so unbedarft anfängt zu lesen, könnte man wirklich denken, es geht umd die Wohungstür.


    hihi wie recht du hast..

  • Das Schreiben fängt mit

    Sehr geehrter

    an.

    An wen ist es denn namentlich gerichtet?

    Wenn ich das recht verstehe ist deine LG alleinige Mieterin.

    Dann sollte da doch

    Sehr geehrte

    stehen.

    Wie schon von Mitleser angemerkt ist die Berechnung nicht korrekt. Bei maximal möglicher Erhöhung um 20 % wären es am Ende 5,52 €/m², nicht 6,28 €.

    Sprich das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam.

    Widerspruch nicht nötig. Das würde nur dazu führen das der Vermieter ein korrektes "nach schiebt" und sich dadurch die Erhöhung nur verschiebt.

  • Wie schon von Mitleser angemerkt ist die Berechnung nicht korrekt. Bei maximal möglicher Erhöhung um 20 % wären es am Ende 5,52 €/m², nicht 6,28 €.

    Sprich das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam.

    Widerspruch nicht nötig. Das würde nur dazu führen das der Vermieter ein korrektes "nach schiebt" und sich dadurch die Erhöhung nur verschiebt.


    Hab ich da was falsch verstanden? 6,28€ wird auch gar nicht verlangt, sondern nur 5,40€? Plus eine Garage von der niemand weiß in welchem Verhältniss die zum MV. steht.

  • Hab ich da was falsch verstanden? 6,28€ wird auch gar nicht verlangt, sondern nur 5,40€? Plus eine Garage von der niemand weiß in welchem Verhältniss die zum MV. steht.

    Asche auf mein Haupt

    Bleibt immer noch die Frage an wen das Verlangen namentlich gerichtet ist.

  • Augen auf, Hirn an!


    Kaltmiete alt: 460,00, Kaltmiete neu: 540,00 --> Erhöhung: 17,391 %


    Die Miete ist seit 01.01.2012 unverändert, das sind auf jeden Fall mehr als 15 Monate, wir haben derzeit November 2016!

    Hallo,

    schön dass es Mitleser gibt, das war das Ergebnis von nicht ganz durchlesen, vor allem halbherzig somit gebe ich dir Recht, danke!

    Gruß
    BHShuber

  • Hier habe ich das Schreiben von der Mieterhöhung beigefügt, dazu muss ich sagen das die Gemeinde die in dem Brief genannt wird gar nicht die Gemeinde ist wo wir wohnen, die Gemeinde wo der sogannte MietQuadratmeterpreis genannt ein Kurort ist und unserer nicht


    Wenn auf eine fremde Gemeinde verwiesen wird, würde ich dem MEV widersprechen.

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