Hätte ich nicht selbst beim Auszug renovieren dürfen?

  • Ja, aber er hatte die Wohnung vier Wochen vor meinem Auszug besichtigt, und die Wände nicht beanstandet. Nur den Holzboden, den ich prompt entfernte. Im Übergabeprotokoll waren die Wände auch nicht als Mangel oder Beschädigung gelistet. Ich frage mich auch, wie ein Richter entscheiden würde, aber ich kann es nicht riskieren einen Prozess zu verlieren. Deshalb bat ich hier um Rat, um besser einschätzen zu können, ob sich der Gang zu einem Anwalt überhaupt lohnt oder nicht. Danke für die Antwort! :)


    Mein Rat, wenn Geld Mangelware, dann streichen. Das wird wahrscheinlich im zweifel immer billger, als einen Prozess zu riskiern, da es bei so etwas meistens eh auf einen Vergleich hinausläuft.

  • Hat er dir überhaupt eine Rechnung/Kostenvoranschlag zukommen lassen mit den Kosten, die er durch das Streichen hatte bzw. gehabt hätte? Oder will er einfach so die komplette Kaution einbehalten?

  • Nein, ich bekam keine Rechnung oder Kostenvoranschlag. Er sagte mir (leider nur mündlich und der einzige Zeuge war mein Mann) zu daß ich die Kaution zurück bekomme und bat schriftlich um meine Kontodaten. Dann kam die Nachricht daß er die Kaution einbehält wegen den Wänden. Sonst war nichts.

  • Ich würde eine Kostenaufstellung verlangen, da du sonst überhaupt keine Kontrolle darüber hast, was er für Kosten hatte bzw. was es gekostet hätte, wenn er hätte streichen lassen (er muss die Wände ja nicht streichen lassen, sondern kann auch Kosten mit einem Kostenvoranschlag geltend machen).

  • Ja, gute Idee, danke. Der Kostenvoranschlag/die Rechnung wird 100%-ig "getürkt" sein (er läßt alle Arbeiten schwarz machen, das ist unter seinen Mietern bekannt), aber trotzdem.

  • Achte dann auch auf die Quadratmeteranzahl der Flächen u.Ä. , mir wurde in einem ähnlichen Fall einmal ein Kostenvoranschlag vorgelegt, in dem ca. 30m² Wandfläche mehr als überhaupt vorhanden waren gestrichen werden sollten....

  • Ja, gute Idee, danke. Der Kostenvoranschlag/die Rechnung wird 100%-ig "getürkt" sein (er läßt alle Arbeiten schwarz machen, das ist unter seinen Mietern bekannt), aber trotzdem.

    Für Schwarzarbeit kann Dein VM so gut wie nichts an Kosten verlangen. Wie ich das nach Deinem Vortrag einschätze hat der VM schlechte Karten. Kein KVA, keine Rechnung, nur mal so über den Daumen geht gar nicht. Trotzdem, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen werden im Nachhinein noch Dinge festgestellt mit denen keiner rechnet, gerechnet hat. Prozessieren ist und bleibt ein Risiko, sofern eine Sachlage nicht 100%ig eindeutig ist.

    Und hier im Forum kann Dir ohnehin keiner einen rechtsverbindlichen Rat geben, wäre auch nicht erlaubt. Ich hoffe, und wünsche Dir, dass Du diese Angelegenheit gut einschätzen kannst und Dich richtig entscheidest. Lese nochmal #21.

  • Vielen Dank! :) Ja, es ist immer ein Risiko, aber ich wollte schon andere Meinungen/Erfahrungen hören bevor ich das Risiko eingehe, und die Beiträge haben mir schon geholfen.

  • Du hast mit deinem Beitrag völlig Recht, der Vermieter kann hier nichts geltend machen, es sieht hier nur leider so aus, als ob ihn (den Vermieter) das nicht interessiert, so dass es für den Mieter sicher von Vorteil ist, zumindest zu wissen, was der Vermieter überhaupt nachweisen/vorlegen müsste, um Ansprüche geltend machen zu wollen.

  • Du hast mit deinem Beitrag völlig Recht, der Vermieter kann hier nichts geltend machen, es sieht hier nur leider so aus, als ob ihn (den Vermieter) das nicht interessiert, so dass es für den Mieter sicher von Vorteil ist, zumindest zu wissen, was der Vermieter überhaupt nachweisen/vorlegen müsste, um Ansprüche geltend machen zu wollen.

    Wer ist hier "Du"?, der mit dem Beitrag völlig Recht hat? Der VM müsste meiner Meinung nachweisen, dass der M.schadensersatzpflichtig ist, und in welcher Weise. Nur dann könnte der VM Ansprüche geltend machen. Das Wohnungsabnahmeprotokoll lautet "keine Mängel".

    Nach allem was der TE bereits preisgegeben hat ist davon auszugehen ,dass der Anspruch auf Schadensersatz sehr, sehr fraglich ist.

  • Ich meinte mit "Du" Berny, ich dachte, dass dies klar wäre, da der Eintrag direkt vor meinem war.


    Hi Minn, habe Dich verstanden...;)
    Auf "Zitieren" zu klicken ist doch nicht schwer, jedoch fällt mir hin und wieder auf, dass das auf mancher Leute Bildschirm wohl nicht erscheint(?).
    Aber abgesehen davon, das Thema ist m.E. durch #6 erledigt - oder habe ich da etwas nicht verstanden...:confused:

  • Hi Minn, habe Dich verstanden...;)
    Auf "Zitieren" zu klicken ist doch nicht schwer, jedoch fällt mir hin und wieder auf, dass das auf mancher Leute Bildschirm wohl nicht erscheint(?).
    Aber abgesehen davon, das Thema ist m.E. durch #6 erledigt - oder habe ich da etwas nicht verstanden...:confused:

    Danke für Dein Verständnis! ;)

  • Kann man das Uebergabeprotokoll mal sehen? Scannn und einstellen.
    Wahrscheinlich duerfte Berny recht haben und der Wunsch des Vermieters ist obskures Wunschdenken.

    Manchmal stehen aber auch ganz fiese Nebensatz im Protokoll.
    Ausserdem um welche Farbe geht es denn und würde die Wohnung inzwischen wieder vermietet, evtl nahtlose. Anschlussvermietung?

  • Kann man das Uebergabeprotokoll mal sehen? Scannn und einstellen.
    Wahrscheinlich duerfte Berny recht haben und der Wunsch des Vermieters ist obskures Wunschdenken.

    Manchmal stehen aber auch ganz fiese Nebensatz im Protokoll.
    Ausserdem um welche Farbe geht es denn und würde die Wohnung inzwischen wieder vermietet, evtl nahtlose. Anschlussvermietung?

    Wir hatten die OG in Orange gestrichen, und ein Zimmer blau. Das Protokoll war nicht ausführlich; es war eine einfache Liste der Räume und eine Spalte für eine Liste der Mängel. Diese Spalte blieb leer und die Liste wurde durchgestrichen, und unten wurde der Vermerk geschrieben "unrenoviert übernommen laut Vertrag" (im Mietvertrag steht daß wir in eine unrenovierte Wohnung eingezogen sind, und sogar dass wir nicht zur Renovierung bei Auszug verpflichtet sind. Der Vermieter beruft sich auf ein BGH Urteil, demnach bunte Wände in neutralen Farben zu überstreichen sind. Aber nach noch mehr Recherche habe ich gemerkt dass sich dieses Urteil nur auf Wohnungen bezieht, wo die Wände ursprünglich weiss waren, bzw. eine renovierte Wohnung, was bei uns nicht der Fall war. Wir gehen am nächsten Dienstag zum Anwalt! Wir können unsere Seite der Sache gut belegen mit Schriftverkehr, Zeugen, usw. Ich denke der Vermieter hat schlechte Karten, aber wir werden sehen.

  • Wir gehen am nächsten Dienstag zum Anwalt! Wir können unsere Seite der Sache gut belegen mit Schriftverkehr, Zeugen, usw. Ich denke der Vermieter hat schlechte Karten, aber wir werden sehen.


    ... und anschliessend wirst Du uns sicherlich berichten? Danke vorab.

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