Ja, aber er hatte die Wohnung vier Wochen vor meinem Auszug besichtigt, und die Wände nicht beanstandet. Nur den Holzboden, den ich prompt entfernte. Im Übergabeprotokoll waren die Wände auch nicht als Mangel oder Beschädigung gelistet. Ich frage mich auch, wie ein Richter entscheiden würde, aber ich kann es nicht riskieren einen Prozess zu verlieren. Deshalb bat ich hier um Rat, um besser einschätzen zu können, ob sich der Gang zu einem Anwalt überhaupt lohnt oder nicht. Danke für die Antwort!
Mein Rat, wenn Geld Mangelware, dann streichen. Das wird wahrscheinlich im zweifel immer billger, als einen Prozess zu riskiern, da es bei so etwas meistens eh auf einen Vergleich hinausläuft.