Wir wohnen seit ca. 3,5 Jahren in der Erdgeschosswohnung eines Mehrfamlienhauses. Auf der Rückseite des Hauses befindet sich ein Garten bzw. begrünter Innenhof. Unser Balkon, unser Wohnzimmer und unsere Küche liegen in Richtung dieses Gartens, etwa 50 cm höher als der Garten selbst. Vom Garten aus kann man direkt bis an unseren Balkon herantreten und hat auch "freie Sicht" in unser Wohnzimmer.
Bei Abschluss unseres Mietvertrags hat uns der Vermieter darauf hingewiesen, dass der Garten für alle Mieter tabu ist. Das wurde in den vergangenen Jahren konsequent eingehalten, die Mieter (uns eingeschlossen) hatten auch keinen Schlüssel, um den Garten betreten zu können. Die Gartennutzung ist in unserem Mietvertrag ausgeschlossen.
Seit einigen Wochen sind immer mal wieder Mieter anderer Parteien mit ihren Kleinkindern im Garten. Ich habe bei unserem Vermieter per E-Mail nachgefragt, ob sich an den Regeln etwas geändert hat. Antwort habe ich bisher keine bekommen, allerdings hat sich einer der Nachbarn mit mir in Verbindung gesetzt und gesagt, dass er beim Vermieter nachgefragt hat, ob er mit seinen Kindern hin und wieder den Garten zum spielen benutzen darf. Darauf hin hat er vom Vermieter den Schlüssel bekommen, wohl mit der Auflage, dass nur Eltern mit ihren Kindern den Garten in begrenztem Umfang nutzen können. Meine Einwände bzgl. unserer Privatsphäre hat er nicht gelten lassen und darauf Verwiesen, dass er das OK vom Vermieter hat und auch nicht bereit ist, darauf zu verzichten, noch nicht einmal dazu, an Wochenenden und nach Feierabend (wenn wir für gewöhnlich zu Hause sind).
Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier nicht um Lärm oder spielende Kinder geht, sondern ausschließlich um unsere Privatsphäre. Unter den gegebenen Bedingungen hätten wir die Wohnung niemals gemietet und schon die Tatsache, dass man jederzeit damit rechnen muss, dass Nachbarn im Garten auftauchen (keine fünf Meter von unserem Esstisch entfernt mit direkter Sicht in unsere Wohnung) empfinden wir als massive Einschränkung.
Übrigens haben alle Parteien Balkone und es befindet sich ein großer Kinderspielplatz ca. 200m vom Haus entfernt.
Ein Sichtschutz an unserem Balkongeländer könnte die Situation für uns zwar etwas entschärfen, allerdings nähme dieser uns auch die Sicht in den Garten und würde vor allem die ohnehin schon recht dunkle Wohnung weiter verdunkeln. Kurz gesagt, für uns gibt es keine Lösung, die nicht in irgendeiner Weise unsere Wohnqualität negativ beeinflusst.
Bevor ich mich noch einmal mit meinem Vermieter direkt in Verbindung setze, würde mich interessieren, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben, die Nutzung zu unterbinden bzw. zumindest einen Kompromiss zu erzwingen, dass der Garten nur genutzt wird, wenn wir nicht zu Hause sind (tagsüber an normalen Arbeitstagen).
Kann jemand die Situation juristisch einschätzen oder kennt ihr einen ähnlichen Fall?
Viele Grüße
K