Hallo!
Ich war Mieter in einer Wohngemeinschaft (1 Zimmer) vom 09.04.2016 bis zum 15.12.2016. Ein unbefristeter Mietvertrag liegt vor. Der Vermieter wollte den Wohnraum für eigene Zwecke wieder verwenden und hat mir eine mündliche Frist bis spätestens „Ende des Jahres“ gegeben um eine neue Bleibe zu finden. Dieses Gespräch fand ca. im September 2016 statt. Mündlich haben wir, deutlich und einvernehmlich beschlossen, dass ich am 15.12.2106 ausziehe. Ein Übergabeprotokoll haben wir leider keines in Schriftform festgehalten. Eine schriftliche Kündigung wurde von beiden Seiten nicht erstellt. Die Übergabe verlief einvernehmlich, dies kann auch eine dritte Person bezeugen. Als ich meine Mietkaution in Höhe von 2 Kaltmonatsmieten (700€) im Oktober 2017 immer noch nicht erhalten habe, fragte ich nach. Der Vermieter teilte mir mit, dass wir im Mietvertrag eine 3-Monatige Kündigungsfrist festgehalten haben welche ich nicht eingehalten habe und er deshalb die Mietkaution komplett einbehält. Er hat sich über die gesamte Zeit aber nicht bei mir gemeldet oder Mahnungen zukommen lassen bzw. mich über seinen „Verlust“ informiert. (Kontaktdaten waren vorhanden).
Jetzt meine Frage, wie stehen meine Chancen die Kaution zurück zu bekommen?
Wie sieht die Rechtslage aus, da keine schriftliche Kündigung vorliegt?
Über Euren Rat wäre ich mehr als dankbar!
Beste Grüße