Erst kein Internetanschluss in Wohnung möglich - Jetzt dauernde Verschiebung

  • Guten Tag,

    wir haben vor wenigen Tagen einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben. Tolle Wohnung in traumhafter Wohnlage zu einem bezahlbaren Preis. Allerdings scheint sich jetzt gerade der große Haken an der Sache zu zeigen: Die Wohnung befindet sich in einem Dorf mit 600 Einwohnern und hat anscheinend keine Anbindung an das Internet. Vor Unterzeichnung des Vertrags habe ich die DSL-Verfügbarkeit bei der Telekom geprüft. Das Ergebnis: "DSL 16000 ist an dieser Adresse möglich".

    Nun habe ich von einem Nachbarn erfahren, dass das Haus selbst wohl an der DSL-Leitung angeschlossen ist, diese Leitung aber nicht allen Wohneinheiten innerhalb des Hauses zugänglich sei. Der Vermieter hatte uns auf diesen Umstand nicht hingewiesen. Daraufhin bin ich noch einmal zur Telekom. Dort sagte man mir, die tatsächliche Verfügbarkeit könne nur ein Techniker vor Ort prüfen - das wird aber ein paar Wochen dauern. Auch hatte ich mich bei Unitymedia über einen Internetanschluss über Kabel erkundigt. Das funktioniert leider auch nicht, da das Haus nur über eine Satellitenantenne verfügt.

    Nun versuche ich gerade die rechtliche Situation zu entschlüsseln. 2013 hatte der Bundesgerichtshof ja bereits verkündet, Internet sei ein Grundrecht. Und die GroKo wollte ja eigentlich den Netzausbau vorantreiben. Konkret stellen sich mir nun folgende Fragen:

    • Hätte der Vermieter darauf hinweisen müssen, wenn kein DSL-Anschluss möglich ist?
    • Haben wir nun ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir keinen Internetanschluss bekommen (meine Frau und ich arbeiten häufig von zuhause aus, da ist eine stabile Verbindung Voraussetzung)?
    • Kann der Hausbesitzer verpflichtet werden, jede Wohnung an die offenbar bestehende DSL-Leitung anzuschließen?

    Vielleicht war hier ja bereits selbst jemand in dieser Situation und kann mir seine Erfahrungen schildern.

    P.S. Eine Lösung über den Vodafone Gigacube (Mobilfunknetz) wäre auch nur eine Notlösung (begrenztes Datenvolumen, Videostreaming nicht in HD möglich).

    Vielen Dank,

    Benjito

  • Hätte der Vermieter darauf hinweisen müssen, wenn kein DSL-Anschluss möglich ist?

    Mhh, gefühlt würde ich sagen eher nein. Nett wäre es natürlich gewesen. Aber man hätte ja auch fragen können und sich das schriftlich zusichern lassen.

    Haben wir nun ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir keinen Internetanschluss bekommen (meine Frau und ich arbeiten häufig von zuhause aus, da ist eine stabile Verbindung Voraussetzung)?

    Interessante Frage. Ob so etwas schon mal durchgeklagt wurde? Wenn man ernsthaft beruflich darauf angewiesen ist, kann ich mir vorstellen das ein Richter im Einzelfall dem zustimme könnte. Ich denke mal das kommt vor allem darauf an was euch vertraglich zugesichert wurde.

    Kann der Hausbesitzer verpflichtet werden, jede Wohnung an die offenbar bestehende DSL-Leitung anzuschließen?

    Das sehe ich unter keinen Umständen kommen.

  • Hallo und danke für die Antworten. Wir hatten den Vermieter auf das Thema Internet angesprochen. Er hatte erwähnt, dass es über Telekom nicht so gut sei und einige Nachbarn daher über Vodafone surfen würden. Dass es sich dabei um den Gigacube handelt, hatte er nicht gesagt. Wir gingen einfach davon aus, dass er DSL meint, haben aber nicht noch einmal explizit nachgefragt.

    Diese Situation ist für uns vollkommen neu. Denn bisher hatten wir in allen Wohnungen einen DSL-Anschluss. Für mich war das bisher so selbstverständlich wie Wasser und Strom.

    Naja, auf jeden Fall müssen wir jetzt erst einmal die Antwort des Telekom-Technikers abwarten. Vorher mache ich mich wahrscheinlich einfach nur verrückt.

  • Hätte der Vermieter darauf hinweisen müssen, wenn kein DSL-Anschluss möglich ist?

    Meiner Meinung nach hätte er das tun müssen. In der heutigen Zeit ist zumindest die Möglichkeit für Internet eine Grundvoraussetzung für die meisten Menschen. Es gehört mit zu den Grundbedürfnissen des Lebens und sollte aus diesem Grund auch bei jeder Wohnung vorausgesetzt werden dürfen. Wie etwa Strom oder eine Heizung. Da dies auch nicht offensichtlich ist, hätte er darauf hinweisen müssen, das rein technisch kein Internet in der Wohnung zu haben ist. Da braucht es meiner Ansicht nach keine zugesicherte Eigenschaft.

    Haben wir nun ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir keinen Internetanschluss bekommen (meine Frau und ich arbeiten häufig von zuhause aus, da ist eine stabile Verbindung Voraussetzung)?

    Würde ich auch bejahen.

    Kann der Hausbesitzer verpflichtet werden, jede Wohnung an die offenbar bestehende DSL-Leitung anzuschließen?

    Wenn man einen Mangel annimmt, dann besteht grundsätzlich der Anspruch auf Beseitigung. Das kann dann auch den Anschluss bedeuten, jedoch kann das auch aufgrund sehr hoher Kosten oder ähnliches ausgeschlossen sein, juristisch gesehen würde dann eine Unmöglichkeit vorliegen, die die Leistungspflicht ausschließt. Das kann man aber nur im Einzelfall bestimmen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • In der heutigen Zeit ist zumindest die Möglichkeit für Internet eine Grundvoraussetzung für die meisten Menschen

    Mag sein, aber die Pflicht sich darüber zu informiern was in der Wohnung möglich ist, hat wohl letztendlich der Mieter. Und wenn für ihn ein Internetanschluss lebensnotwendig ist, sollte man sich das halt schriftlich vom Vermieter zusicher lassen.

    Ich meine was kann der Vermieter dafür, das die Telekom dem Haus eine Eigenschaft zusichert die es gar nicht hat? An der Stelle lag doch wohl die fehlerhafte Information?

    Im Nachhinein eine Eigenschaft der Wohnung einfordern die gar nicht bestandteil des MV. ist und offenbar auch ansosnten nicht irgendwie schriftlich fixiert wurde , halte ich jedenfalls für schwierig.

  • Hallo!

    ;) An anderer Stelle hatte ich schon auf eine Problemlösung aufmerksam gemacht.

    Aber hier gerne auch erneut, denn das ist die einfachste Lösung.

    Ein Webstick! Den bekommst du bei einem Discounter. Nein, keine Reklame,

    dazu gibt die XL Flatrate 14,99 Euro für einen Monat und schon ist das Problem

    gelöst. Geht schnell, ein Einkauf beim Discounter, aktivieren und schon eine

    Internetverbindung.

    Mag sein, aber die Pflicht sich darüber zu informiern was in der Wohnung möglich ist, hat wohl letztendlich der Mieter. Und wenn für ihn ein Internetanschluss lebensnotwendig ist, sollte man sich das halt schriftlich vom Vermieter zusicher lassen.

    Sehe ich auch so, wenn man beruflich darauf angewiesen ist, erkundigt man

    sich vor Anmietung der Wohnung danach, ob die Gegebenheiten vorhanden

    sind und lässt sich das schriftlich zusichern. Man kann keinen Vermieter

    dazu zwingen einen Internetanschluss bereit zu stellen, weil das teilweise

    mit hohe Kosten verbunden ist das Haus an eine eventuell vorhandene

    DSL Leitung anzuschließen. Gerade kleinere Privatvermieter scheuen sie.

    Gruß



  • Ein Webstick!

    Das ist keine adäquate Lösung, sondern höchstens eine Notlösung. Alleine ein Film auf Netflix in HD verbraucht ca. 3 GB. Daher ist das absolut unzureichend.

    Sowohl aus den Urteilen des AG Wedding, Urteil vom 08. Dezember 2017 – 15a C 99/16 als auch dem vom LG Berlin, Urteil vom 12. September 2014 – 63 S 151/14, ergibt sich das zu einer Normalen Nutzung der Wohnung auch ein Internetanschluss gehört. Unabhängig davon, ob ein solcher Anschluss im Vertrag erwähnt oder vereinbart worden ist. So wurde eine Mietminderung von 5% angenommen.

    Die Kostentragung ist nur ein wenig komplizierter. Da sagt nämlich das LG Berlin, das der Vermieter die Anschlüsse zu stellen hat und eine grundsätzliche Signalübertragung. Nicht dahingehend, das eine sofortige Nutzung möglich ist. So wäre entsprechend zu klären, welche Arbeiten von wem getragen werden müssten. So sagt man halt auch, das der Vermieter nur den Zugang zu den entsprechenden Einrichtung ermöglichen muss um eine Freischaltung der Leitung durch den Internetprovider zu ermöglichen.

    Wenn aber überhaupt keine Leitung in deiner Wohnung liegt, kommen ja auch keine Signale an und das wäre wieder Sache vom Vermieter - aus meiner Sicht.

    Man kann keinen Vermieter

    dazu zwingen einen Internetanschluss bereit zu stellen, weil das teilweise

    mit hohe Kosten verbunden ist das Haus an eine eventuell vorhandene

    DSL Leitung anzuschließen.

    Man kann aber dann sehr wohl erwarten, das der Vermieter sagt "hier gibt es kein Internet, weil keine DSL Leitung verlegt ist." Weil das ist sogar gratis. Es geht ja nicht darum, das ein konkreter Anbieter verfügbar ist, sondern nur um die potientielle Möglichkeit eines Anschlusses und das weiß der Vermieter immer.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo!

    ;) Sicher, man kann als neuer Mieter gegen Alles klagen, kein Problem.

    Der Vermieter wird das sicher hocherfreut zur Kenntnis nehmen und auch

    nicht versuchen diesen Mieter schnellstmöglich wieder los zu werden.

    Wir gingen einfach davon aus, dass er DSL meint, haben aber nicht noch einmal explizit nachgefragt.

    Ihr seit davon ausgegangen, fein und was genau steht im Mietvertrag bezüglich Internet?

    Welche Eigenschaft wurde euch im Mietvertrag zu gesichert, oder wurde das überhaupt

    nicht erwähnt, oder nur unzureichend? Was also genau steht im Mietvertrag? Vermisse

    diese Frage bisher, also stelle ich sie jetzt.

    Nehmen wir mal an, die Sache ginge vor Gericht, wie wäre das nachzuweisen,

    dass euch diese bestimmte Eigenschaft zugesichert wurde? Der Richter wäre

    bestimmt begeistert, wenn gesagt würde der Vermieter hat mündlich das und

    jenes versichert und der Mietervertrag gibt es nicht her. Das gebe ich hier

    zu bedenken.

    Gruß



  • Zitat

    Ihr seit davon ausgegangen, fein und was genau steht im Mietvertrag bezüglich Internet?

    Hallo Grace,

    im Vertrag ist zum Thema Internet nichts erwähnt. Da steht aber auch nicht, "die Wohnung verfügt über Wasser und Stromanschluss" und dennoch haben wir beides. Vielleicht bin ich einfach zu jung, aber schnelles Internet gehört für mich so selbstverständlich zu einer Wohnung, wie eine Heizung.

  • Vielleicht bin ich einfach zu jung, aber schnelles Internet gehört für mich so selbstverständlich zu einer Wohnung, wie eine Heizung.

    Einige Gerichte sehen das genau so. Also deine Lage ist nichts so aussichtslos wie du denkst.

    Mein ehemaliger Vermieter damals zum Beginn meines Studiums hat mich sogar explizit darauf hingewiesen, das Kabel Deutschland bei mir nicht verfügbar wäre. Also einigen Vermietern ist die Bedeutung von Internet in diesen Zeiten auch bewusst.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo allerseits,

    die Bedeutung eines kabelgebundenen Internet-Zugangs schwindet. Aktuell gibt es beispielsweise Vodafone GigaCube Max mit 200 GB monatlichem Volumen ueber LTE. Nichtmal sonderlich teuer. Telekom MagentaMobil XL sogar ohne Volumenbeschraenkung, allerdings auch ne Ecke teurer.

    Mit dem kommenden 5G wollen viele Anbieter in diversen Gebieten gar keinen kabelgebundenen Anschluß mehr anbieten.

    Ich habe da so meine Zweifel, dass bei derartigen Angeboten ein Gericht noch ein Recht auf einen kabelgebundenen Anschluß postuliert.

    cu

    Guenni

  • Hallo Guenni,

    danke für deine Antworten. Ich bin nun allerdings verwundert, was die 200 GB bei Vodafone angeht. War am Freitag in einem Vodafone-Geschäft und hatte extra gefragt, ob es zum Gigacube verschiedene Tarifoptionen gibt. Die Dame hatte gesagt, es gäbe nur die Option 50 GB mit der Einschränkung, dass keine HD-Videos möglich sind.

    Wenn ich über Funk uneingeschränkt und stabil surfen könnte, würde ich auf das Kabel sofort verzichten. Meine Endgeräte sind auch nur noch über WLAN mit dem Router verbunden und ich verlege dafür kein Netzwerkkabel mehr.

    P.S. warum ist "[Shop]" ein zensiertes Wort?

  • Da steht aber auch nicht, "die Wohnung verfügt über Wasser und Stromanschluss" und dennoch haben wir beides.

    Das muss auch nicht explizit geschrieben werden, weil das zu den Mindestanforderungen einer Mietwohnung gehört. Was sonst noch dazu gehört,

  • Hallo!

    im Vertrag ist zum Thema Internet nichts erwähnt.

    ;) Dachte ich mir schon und damit hast du keine schriftliche Zusicherung

    über eine bestimmte Eigenschaft in der Wohnung. Dann wiederhole ich

    mich erneut:

    Nehmen wir mal an, die Sache ginge vor Gericht, wie wäre das nachzuweisen,

    dass euch diese bestimmte Eigenschaft zugesichert wurde? Der Richter wäre

    bestimmt begeistert, wenn gesagt würde der Vermieter hat mündlich das und

    jenes versichert und der Mietervertrag gibt es nicht her. Das gebe ich hier

    zu bedenken.

    Bei einer Klage geht es um Fakten, um schriftliche Nachweise, dass

    diese oder jene Eigenschaft bei Abschluß zu gesichert wurde. Ist

    bei der Gesetzgebung in Deutschland so, ihr habt nichts und nur

    mündliche Aussagen. Das reicht nicht!

    Sucht nach einer anderen Lösung, oder sucht euch eine andere Wohnung

    und diesmal 100% mit Internetanschluss.

    Gruß



  • Aktuell gibt es beispielsweise Vodafone GigaCube Max mit 200 GB monatlichem Volumen ueber LTE.

    Das war wohl nur ein zeitlichc begrenztes Angebot welches bereits abgelaufen ist, Jetzt sind soweit ich es gesehen habe wieder nur 50 GB verfügbar. Aber in Zeiten von Ultra HD halten selbst 200 GB eventuell kein Monat mehr. Wobei man bedenken muss, in ländlichen Gebieten ist selbst 4G noch nicht wirklich weit verbreitet, bis 5G es dahin schafft, vergehen noch Jahre. Denn auch das findet man nur in Städten.

    Ich habe da so meine Zweifel, dass bei derartigen Angeboten ein Gericht noch ein Recht auf einen kabelgebundenen Anschluß postuliert.

    Noch tun es einige Gerichte, so auch das LG Essen, Urteil vom 21. Juli 2016 – 10 S 43/16. Da wird auch explizit auf den Festnetzanschluss verwiesen, obwohl dieser in der Tat mittlerweile stark abnimmt, aufgrund von billigen Telefonflats. Trotzdem wird dieser noch als so essientiell wie Strom, Heizung und Wasser angesehen.

    Also lieber TS, du siehst wie problematisch dieses Thema ist. Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. Zwar gibt es Urteile die deine Position stärken, aber halt kein Urteil etwa vom BGH. Auch gehen die Urteile insoweit nicht darauf ein, ob man zwischen einen Dorf (in dem du ja wohnst) einer Kleinstadt und einer Millionenstadt unterscheiden muss. Daher sollte man das Risiko bei einem eventuellen Prozess genau abwägen und von einem Juristen prüfen lassen, wobei er dich dann auch darauf hinweisen wird, das die Rechtsfrage noch relativ neu ist und es immer zu Überraschungen kommen kann.

    Ich hoffe das die Antworten trotzdem insoweit hilfreich waren, indem dir ein Überblick verschafft worden ist, welche Meinungen vertreten werden. Wobei keine dieser Meinung (meine eingeschlossen) als Fakt dargestellt werden kann, was ja der Großteil der User vermittelt hat.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Was nützt ein 500 GB LTE-Vertrag, wenn der Fragesteller auf dem Dorf wohnt und ggfs. nur über einen eingeschränkten Empfang verfügt?

    Ich kenne das aus Regionen in Bayern und Baden-Württemberg. Dort hatte ich zwar das LTE-Symbol auf dem Handy, allerdings war die Download-Rate sehr schwach.

    Ansonsten verstehe ich das so, dass hier die sogenannte Netzebene 4 (also die Verteilung innerhalb des Hauses) fehlt, bzw. unzureichend ist.

    Wenn vorab getestet wurde, dass eine 16.000er Leitung theoretisch verfügbar ist, kann das nur bedeuten, dass ein Hausübergabepunkt vorhanden ist. Wenn es gut läuft, gibt es sogar einen Hausverstärker, so dass hier nur neue Kabel gezogen werden müssten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • An dieser Stelle ein kurzes Update: Hatte nun inzwischen Kontakt mit der Telekom. Sie haben mir bestätigt, dass in dem Haus weniger DSL-Anschlüsse vorhanden sind, als es Wohnungen gibt. Im Zuge der Initiative Netzausbau will die Telekom aber aufrüsten. Gestern kam ein Brief, laut dem die notwendigen Arbeiten voraussichtlich bis zum 24. Oktober erfolgen sollen.

    Ich halte euch hier auf dem Laufenden ...

  • Hallo zusammen,

    langsam summieren sich die Hürden für unseren Umzug ganz schön auf. Eigentlich hatte ich bei einem magentafarbenen Telekommunikationsunternehmen (Name wird auf Rücksicht auf die Forenregeln nicht genannt) einen Umzugsauftrag angeordnet. Sprich: meinen bestehenden Anschluss von der alten Wohnung in die neue Wohnung zu legen. Dies sollte ursprünglich heute (15.10.) ausgeführt werden.

    Noch im September wurde mir per Brief mitgeteilt, dass in unserem Haus Bauarbeiten nötig seien und der Anschluss erst am 24.10. aktiviert werden könne. Zum Hintergrund: Das Haus selbst ist an der DSL-Leitung angeschlossen, aber für unsere Wohnung ist kein Port für den Anschluss frei.

    Heute war ich in einem Geschäft des Anbieters und habe nach dem aktuellen Bearbeitungsstand gefragt. Jetzt hieß es, vor November könne ich nicht mit dem Anschluss rechnen. Sowohl meine Frau als auch ich sind beruflich auf das Internet angewiesen (Home Office). Eine Übergangslösung über das Mobilfunknetz könne mir das Unternehmen nicht anbieten. Mir kann auch niemand sagen, ob der Anschluss nun in einem Monat oder erst in einem Jahr möglich ist.

    Natürlich könnte ich jetzt umgehend kündigen - dann werden die Arbeiten aber erst Recht nicht ausgeführt und ich bekomme nie einen Internetanschluss. Sollte ich den Auftrag bestehen lassen und die Einrichtung des Anschlusses aussitzen, werden mir meine Grundgebühren laut Aussage der Mitarbeiterin "gut geschrieben". DAs kommt mir komisch vor, denn eigentlich sehe ich es nicht ein, weiterhin meine Gebühren zu zahlen, wenn dafür keine Leistung erbracht wird.

    War schon einmal jemand in dieser Situation? Wie sollte ich am besten vorgehen?

  • Hallo Benjito,

    sich mit dem rosa Riesen anzulegen ist nur etwas fuer Leute mit sehr viel Durchhaltevermoegen. Pragmatische Loesung: wenn Dir das Volumen reicht, leg Dir nen prepaid Surfstick zu und ueberbrueck die Zeit.

    cu

    Guenni

  • Zwischenzeitlich habe ich mit dem technischen Support telefoniert. Eine sehr freundliche Dame erklärte mir, dass die Arbeiten aufgrund von Personalmangel noch nicht durchgeführt werden können. Sie bot mir jedoch einen sogenannten Schnellstart-Router an, der mir den Zugangs ins Netz über das Mobilfunknetz ermöglicht (Genau nach diesem Gerät hatte ich im Geschäft auch gefragt, aber dort sagte man mir, es gäbe so einen Router nicht). Für diese Übergangslösung muss ich nichts extra bezahlen.

    Das klingt jetzt für mich alles fast zu schön, um wahr zu sein. Auf jeden Fall habe ich jetzt auch eine direkte Durchwahl zu "meiner" Umzugsbetreuerin. Jetzt muss ich nicht mehr von Pontius zu Pilatus laufen.

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