Ich vermiete ein 6-Familienhaus auf dem Lande. Beim Mieterwechsel entsteht nach meiner Erfahrung in der Regel das Problem, dass die ausziehende Partei die Meinung vertritt, dass sich die Wohnung in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand befindet, wohingegen der Wohnungsinteressent (und der Vermieter - ich) der gegenteiligen Meinung sind. Ich habe die Sache überspitzt formuliert. Gegen diesen Umstand und den daraus entstehenden Problemen für den Vermieter helfen auch die bestformulierten Mietverträge nichts.
Meine Idee mündet deshalb in Absatz 4 des "§15 - Schönheitsreparaturen durch den Mieter" meines Mietvertrages. Eine derartige Formulierung habe ich noch in keinem Mietvertrag gesehen.
Nach meiner Erfahrung stellt es für mich den optimalen Zustand dar, wenn der ausziehende Mieter alle Tapeten entfernt und der neue Mieter ohne Tapeten einzieht.
Ich wäre für eine kritische Einschätzung des §15, Abs. 4 meines Mietvertrages dankbar.
Konstruktive Verbesserungsvorschläge der Absätze 1 bis 3 nehme ich ebenfalls dankbar entgegen.
§ 15 – Schönheitsreparaturen durch den Mieter
- Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind.
- Die Schönheitsreparaturen sind in mittlerer Art und Güte auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren und Anstreichen von Wänden und Decken. Das Übertapezieren von tapezierten Flächen und das Streichen von nicht tapezierten Wänden sind nicht gestattet. Fenster, Fensterbänke, Türen und Heizkörper dürfen vom Mieter nicht überstrichen, sondern nur gereinigt werden.
- Die Farbgebung der Wände und Decken muss zum Ende des Mietverhältnis so sein, dass sie dem üblichen Geschmacksempfinden entspricht, also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein, sofern der Mieter die Farbgebung gegenüber dem Zustand bei Übernahme verändert hat.
- Alternativ zum Streichen der Wände und Decken genügt es, wenn der Mieter beim Auszug sämtliche Tapeten in der Wohnung entfernt.