Kann ich fristlos kündigen?

  • Hallo zusammen.

    Ich bin am 1.10.12 in eine WG eingezogen. Mit Untermietvertrag.
    Da zu dem Zeitpunkt noch keine Heizung angeschaltet war, konnte ich den Mangel leider erst vor kurzem feststellen (Dieser wurde mir beim Einzug nicht genannt)
    Die Heizungsrohre klopfen fast ununterbrochen. Hin und wieder ist mal für 20 Minuten ruhe. Nachts wache ich regelmäßig gegen 5 Uhr vom Heizungsrohrklopfen auf.

    Kann ich in diesem Fall fristlos kündigen?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gruß
    Dennis

  • Das vergessen Sie mal vorerst. Sie haben dem Vermieter zuerst auf den Mangel hinzuweisen und Abhilfe fordern. Geschied dies nicht, können Sie im Internet suchen, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung gerechtfertigt ist.

    Da ist es wohl gleich besser sofort fristgerecht zu kündigen.

  • Sehe ich genauso, eine fristlose Kündigung ist hier nicht gerechtfertigt.
    Es ist auch unter Umständen garnicht möglich diese Problematik abzustellen. Hier hilft nur fristgerecht kündigen und das nächste Mal besser aufpassen.

  • Wie soll man denn in so einem Fall besser aufpassen? Sehr klever.
    Naja, der Mangel wurde mir bei Vertragsabschluss nicht genannt. Also wurde die "geforderte Leistung" nicht erbracht. Somit habe ich anspruch auf "Ersatz" oder ähnliches. Ungefähr so würde es doch im BGB stehen.

  • dennisy:

    "der Mangel wurde mir bei Vertragsabschluss nicht genannt. Also wurde die "geforderte Leistung" nicht erbracht."
    Welche Leistung?

    "Somit habe ich anspruch auf "Ersatz" oder ähnliches. Ungefähr so würde es doch im BGB stehen."
    Hmm, meinste den § 535+536 BGB?
    Hast Du möbliert gemietet?

  • Bei der "Leistung" habe ich an eine Dienstleistung gedacht, daher auch "". Aber beim Mieten scheint es ja ganz anders geregelt zu sein.
    Aber wie es aussieht, habe ich solange, bis ich raus bin, Anspruch auf Mietminderung.
    Habe nicht möbliert gemietet.

  • dennisy:

    "wie es aussieht, habe ich solange, bis ich raus bin, Anspruch auf Mietminderung."
    Das wage ich nicht zu bestätigen.

    "Habe nicht möbliert gemietet."
    Also kannste jetzt als frühesten Termin zum 28.02.2013 kündigen.

    Heizkörper entlüftet?
    Wasserdruck im System i.O.?

  • Wenn man nicht vernünftig schlafen kann, hat man keinen Anspruch(oder nur eventuel) auf Minderung? Naja, ich habs ja... Mir gehts nur um die Rechtssache.
    Heizkörper sind alle entlüftet. Druck ist richtig eingestellt und das Ausdehnungsgefäß soll auch i.O. sein. Der Mann von der Heizungsfirma meinte, da müssen die Wände aufgerissen werden. "Sind eben alte Rohre"

  • Ist wahrscheinlich auch ein altes Haus in dem Du gemietet hast, mit sowas muss man dann rechnen. Nächstes mal Neubau, aber dann gibts da andere Fallstricke.
    Ob die Beeinträchtigung ausreicht für eine Mietminderung wird dann der Richter entscheiden. Ich empfehle solange Ohropax oder wie die Dinger heissen, allerdings könnte es dann Probleme mit dem Wecker geben.

  • dennisy:

    "Wenn man nicht vernünftig schlafen kann, hat man keinen Anspruch(oder nur eventuel) auf Minderung? Naja, ich habs ja... Mir gehts nur um die Rechtssache."
    Verstehe. Dafür gibt es Damen und Herren, die daran recht gut verdienen...
    Hier gibt es nur Meinungen und Hilfen, keine (unerlaubte) Rechtsberatungen.

    "Der Mann von der Heizungsfirma meinte, da müssen die Wände aufgerissen werden. "Sind eben alte Rohre""
    Kann sein, muss jedoch nicht. Ein hydraulischer Abgleich des gesamten Systems könnte evtl. helfen. Kann auch sein, dass sich bei Temperaturänderungen (bspw. morgens, wenn aufgeheizt wird) die Rohre ausdehnen.

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