Mietvertrag rechtens??

  • Hallo zusammen,
    ein Bekannter hat folgendes Problem:
    Er ist 2010 in eine Wohnung eingezogen, seine Mutter ist 2011 in die Wohnung darunter gezogen. Da die Wohnung der Mutter aber etwas teurer wäre, als das Amt bezahlt hat der Vermieter meinem Bekannten eine Anlage zu SEINEM Mietvertrag erstellt:
    Die Kaltmiete erhöht sich monatlich um xx € - dies sind die Mehrkosten für die Wohnung der Mutter

    Ist dies überhaupt rechtens??

    Mein Bekannter ist nun aus seiner Wohnung ausgezogen, muss er trotzdem die Mehrkosten für die Wohnung der Mutter bezahlen?
    Die Kündigung bezieht sich ja auf seinen Mietvertrag, somit müsste diese ja auch für die Mehrkosten greifen oder?

  • Zitat

    Ist dies überhaupt rechtens??

    Hier wurde offensichtlich das "Amt" ausgetrickst, darum hat das mit Mietrecht nichts zu tun.

    Also wird der Vermieter, wenn er klug ist, das "Amt" über die tatsächliche Miethöhe informieren und von der Mieterin die tatsächliche Miete fordern. Will der Bekannte das seiner Mutter zumuten?

  • er will nicht weiterhin für etwas zahlen, wovon er nichts hat...

    bisher hat die Mutter sich dann um seine Wohnung und so gekümmert, das fällt ja nun weg und der Betrag ist nicht unerheblich, deshalb...

    wenn die Mutter sich die Wohnung nicht leisten kann, dann muss sie sich halt eine andere suchen. Nicht das der Vermieter nachher sagt er muss die Mutter dann kündigen und deshalb braucht er nun eine extra Kündigung mit Kündigungsfrist für den Anhang.

  • Zitat

    hat der Vermieter meinem Bekannten eine Anlage zu SEINEM Mietvertrag erstellt:


    Soll also heißen VM hat sich eine Bürgschaft auf die Miete geben lassen.
    Dann bürgt er leider nur für 3 MM.

  • Soll also heißen VM hat sich eine Bürgschaft auf die Miete geben lassen.
    Dann bürgt er leider nur für 3 MM.

    Leider steht nirgendwo etwas von Bürgschaft. Dies meinte der Anwalt aber heute...

    der genaue Wortlaut
    "Anlage zum Mietvertrag vom....(...) Die Netto d.h. Kaltmiete erhöht sich um monatlich xx€. Es handelt sich hier um die Mehrmiete für die EG Wohnung welche ab sofort von xy´s Mutter bezogen wird"

    Dieser Mietvertrag wurde gekündigt und wie gesagt will mein Bekannter nun den Mehranteil zwischen eigentliche Miete und dem was vom Amt bezahlt wird nicht mehr bezahlen.

    Soll er nun mal eine Kündigung schreiben und hoffen das der VM dies annimmt (denke ich aber nicht, da ihm dann ja ein wesentlicher Teil der Miete fehlt) oder soll mein Bekannter einfach 3 monate nicht bezahlen, kommt er dann raus oder was hat dies für Folgen?

  • Was wohl
    Dass es teuer werden kann.
    Wer den Staat betrügt hat das auch nicht anders verdient.


    Richtig, es müffelt etwas.
    Ein Mietvertrag bezieht sich grundsätzlich auf EINE Mietsache. Dass darin noch Ausgleichszahlungen für eine andere Mietsache vereinbart werden, finde ich abenteuerlich. Solche Vereinbarungen kann man rechtsgültig und locker auf einem Blatt Papier treffen.

  • sorry Leute,
    leider verstehe ich nur noch Bahnhof.
    Ist der VM nun der Dumme oder mein Bekannter?

    Es ist mein letzter Versuch:
    Ich schrieb in meinem ersten Beitrag:
    Da die Anlage zu seinem Mietvertrag gehörte und er diesen gekündigt hat ist die dazugehörige Anlage ebenfalls gegenstandslos geworden.
    Eine Anlage zum Vertrag ist eine ANLAGE(der Name sagt es) und bildet zusammen mit dem Vertrag eine Einheit. Sie kann nicht allein fortbestehen.

    Wenn Sie diesen doch recht einfachen Satz nicht begreifen oder begreifen wollen, sollten Sie einen professionellen Rechtsberater leisten.

    Über die Unterstützungszahlung hätte ein eigener Vertrag geschlossen werden müssen, ohne hier die Rechtmäßig der Zahlung bewerten zu wollen.

  • sorry so meinte ich das nicht...
    ich habe genau den gleichen Standpunkt wie Sie.

    Wie bereits erwähnt meinte ein Anwalt jedoch dieser Anhang zählt sozusagen als Bürgschaft und da kommt man nicht so einfach raus.
    Er hat den Anhang zur Sicherheit nun auch einfach mal gekündigt, der VM besteht nämlich weiterhin auf sein Geld

  • Wie bereits erwähnt meinte ein Anwalt jedoch dieser Anhang zählt sozusagen als Bürgschaft und da kommt man nicht so einfach raus.
    Er hat den Anhang zur Sicherheit nun auch einfach mal gekündigt, der VM besteht nämlich weiterhin auf sein Geld


    ... und so wird es mal wieder auf eine gerichtliche Einzelentscheidung 'rauslaufen. Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...:D

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