Befristeter Vertrag oder Vertrag mit noch laufendem Kündigungsverzicht - fristgerechte Kündigung ist weder von Seiten des Mieters noch des Vermieters ausgeschlossen.
Die janze Eierei vons den Sträfling macht ma janz kirre.
Befristeter Vertrag oder Vertrag mit noch laufendem Kündigungsverzicht - fristgerechte Kündigung ist weder von Seiten des Mieters noch des Vermieters möglich.