Hallo,
ich bin Mieter und habe ein unmöbliertes Zimmer in meiner Wohnung an eine Einzelperson mit Erlaubnis des Eigentümers untervermietet. Dazu wurde von mir am 1.7.2011 ein normaler Zeitmietvertrag geschlossen, der am 31.10.2012 endet. Es ist kein qualifizierter Zeitvertrag, eine Begründung für die Beendigung ist nicht angegeben. Eine vorherige Kündigung ist laut Vertragstext für beide Parteien ausgeschlossen.
Kann ich dem Untermieter dennoch kündigen und muss ich das begründen?
Ist der Mietvertrag in diesem Punkt (Befristung ohne Grund) ungültig?
Gilt § 549 denn das Zimmer war nicht möbliert?
Das habe ich gefunden:
Bei Wohnraum nach § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB eine Kündigung nach § 573 c, Abs.3 BGB spätestens zum 15 des Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
Karl