Mieterhöhung neue Heizung

  • Hallo Liebe Forumsgemeinde,
    folgende Frage habe ich.

    Da die Heizung bei uns Kaputt gegangen ist und nicht mehr zu reparieren war,
    hat der Vermieter eine neue Einbauen lasse.

    Die Alte war über 20 Jahre alt.

    Nun zur Frage :
    Kann uns hierraus eine Mieterhöhung entstehen ?

    Das Problem ist auch das wir hier 5 Familien im Haus sind und alle unterschiedlich pro QM an Kaltmiete bezahlen.

    Wenn er erhöhen kann, múss er dann jedem den gleichen Aufschlag verpassen ?

    Oder kann das Variieren, das er bei dem einen einen Aufschlag macht und bei dem anderen nicht ?


    LG

  • Da die Heizung bei uns Kaputt gegangen ist und nicht mehr zu reparieren war, hat der Vermieter eine neue Einbauen lasse.
    Kann uns hierraus eine Mieterhöhung entstehen ?


    Nein, denn die Heizung MUSSTE ausgewechselt werden - dies schuldet der VM den Mietern nach §535 BGB den Mietern.

  • Die Heizung mußte ersetzt/erneuert werden weil sie kaputt war. Das ist keine Modernisierung die eine Mieterhöhung rechtfertigen würde.

    Bei Mieterhöhung, egal welcher Art, entscheiden die Kaltmiete und Wohnfläche über die Höhe.

    Jedem Mieter den gleichen Aufschlag "verpassen" ginge also nicht.

  • Eine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB wäre nur dann realisierbar, wenn die gesamte alte Heizungsanlage gegen eine neue energieeffiziente Anlage getauscht wird.

    Das bloße wechseln eines Heizkörpers rechtfertigt nie eine Mieterhöhung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wo liest du das Wort Heizkörper?

    Nirgendwo, weshalb ich mich sowohl auf den Austausch einer Heizungsanlage, als auch auf den Wechsel eines Heizkörpers bezogen habe.

    Worauf möchtest Du hinaus?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Solche Maßnahmen, die eine Erhöhung der Miete bedeuten würden, muss der Vermieter vorher ankündigen, damit die betroffenen Mieter die Möglichkeit haben von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

  • Ja ok, aber er sagt wie soll er es ankündigen wenn die zeit es bedingt durch die kaputte heizung nicht zulässt.
    Bis dahin gebe ich ihm recht.
    Die Miete soll auch so wie ich es mitbekommen habe erst in drei Monaten steigen.

  • habdamalnefrage:

    "er sagt wie soll er es ankündigen wenn die zeit es bedingt durch die kaputte heizung nicht zulässt."
    - Sein Problem, sich offensichtlich über längere Zeit nicht um die Heizung gekümmert zu haben.

    "Bis dahin gebe ich ihm recht."
    - Ich nicht.

    "Die Miete soll auch so wie ich es mitbekommen habe erst in drei Monaten steigen."
    - Warte erst mal auf die schriftliche Ankündigung und die Begründung, welche Du uns zu gegebener Zeit hier mitteilen wirst, wenn Du möchtest.


  • Die Miete soll auch so wie ich es mitbekommen habe erst in drei Monaten steigen.

    Miete kann auch aus anderen Gründen als Modernisierung erhöht werden. Zum Beispiel Anpassung an den Mietspiegel oder örtliche Vergleichsmieten.

    Wenn sie in 3 Monaten, also ab 1.1.2016, erhöht werden soll müßte das Mieterhöhungsverlangen in Textform spätestens am 31.10.15 bei Dir eintrudeln. Wenn ab 1.12.15 noch bis zum 30.9.15

    Dann wäre genau zu prüfen ob es den rechtlichen Bestimmungen entspricht.

    Aber wie schon mehrfach geschrieben, wegen der neuen Heizungsanlage kann er die Miete nicht erhöhen.