Termin für Wohnungsübergabe

  • Hallo ihr lieben ich brauche eure hilfe!

    ich habe meinen mietvertrag fristgerecht am anfang des monats offiziell zum 31.08 per einschreiben an meinen vermieter geschickt. diese hat er mir per whatsapp nachricht bestätigt, kurz vor ende der frist ( ca. 25.08 ) haben wir den vermieter mündlich am telefon um eine verlängerung um einen monat gebeten da wir das zeitlich einfach nicht geschafft hatten . diese hat er uns mündlich bestätigt. für diesen monat hatte ich dann auch noch weiter miete gezahlt!

    Wir haben die wohnung komplett renoviert mit raufaser. bis dato hatten wir die wohnung noch nicht gestrichen, da wir mit dem vermieter abgesprochen haben das es nicht gestrichen werden muss.

    So nun zum weiteren problem, das laminat der wohnung ist eine reinste katastrophe, dadurch das wir das aber nicht können, haben wir ihm angeboten die mietkaution voll zur verfügung zu stellen sodass er die kosten damit decken kann.

    bis dahin alles cool, am 30.09 sollte die wohnungsübergabe sein und meine Mutter wollte dies übernehmen, da ich beruflich unterwegs war. Beim vorherigen gespräch ca. 27.09 meinte der vermieter das er sich bei meiner mutter melden wird, allerdings hat er das an dem tag nicht gemacht, dadurch dachte meine mutter das er es an dem tag einfach nicht zeitlich geschafft hat.

    Dann haben sie am 01.10 bei meiner mutter an der tür geklingelt und haben richtig stunk gemacht, ich würde mich um nichts kümmern, habe mich ja nicht bei denen gemeldet etc. jetzt soll ich dadurch das die übergabe ja nicht stattgefunden hat noch einen weiteren monat miete zahlen, die wohnung streichen müssen und den laminat selber machen müssen.

    ich weiß mündlich ist ja nicht geltend aber die haben jetzt mit rechtlichen schritten gedroht..

    muss ich das so jetzt hinnehmen?

    liebe grüße

  • Der Vermieter kann nur einen Schadenersatz aufgrund einer verspäteten Rückgabe geltend machen, wenn ihm ein Schaden entstanden ist.

    Das dürfte bei 3 Tagen nicht der Fall sein, allerdings solltest Du schauen, dass Du kurzfristig eine Übergabe organisierst.

    Warum musstest Du denn das Laminat neu machen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • allerdings solltest Du schauen, dass Du kurzfristig eine Übergabe organisierst.

    Eine Übergabe mit dem Vermieter ist aber doch gar keine Verpflichtung. Der Mieter ist in der Bringschuld die Wohnung zurück zu geben.

    Insofern würde es auch reichen die Schlüssel, am besten mit neutralem Zeugen, in den Briefkasten des Vermieters zu werfen......

    Das wäre dann der schnellste Weg, denke ich?

    Dann haben sie am 01.10 bei meiner mutter an der tür geklingelt

    Hätten da nicht gleich der Schlüssel übergeben werden können?

  • Das wäre dann der schnellste Weg, denke ich

    Schnell ja, aber nicht unbedingt gut. Eine gemeinsame Protokollierung zusammen mit dem Vermieter ist da schon sinnvoll.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Schnell ja, aber nicht unbedingt gut. Eine gemeinsame Protokollierung zusammen mit dem Vermieter ist da schon sinnvoll.

    Das ist natürlich richtig. Nur wenn man dann wieder tagelang auf irgend einen Termin wartet, fällt halt auch weiterhin Schadenersatz an? Ob das sinnvoll ist, zumal sich am Zustand der Wohnung in dieser Zeit ja wohl nicht ändern wird, wie ich das verstanden habe.

  • Insofern würde es auch reichen die Schlüssel, am besten mit neutralem Zeugen, in den Briefkasten des Vermieters zu werfen

    Das kann man durchaus tun, wenn man es so mit dem Vermieter vorab vereinbart. Aber juristisch streng genommen ist ohne Vereinbarung dadurch im Sinne des §856 BGB nicht ordnungsgemäß erfolgt. Der Vermieter könnte theoretisch sagen, die Wohnung nicht zurück erhalten zu haben, obwohl er die Schlüssel in Händen hält. Deshalb ist eine persönliche Übergabe normalerweise erforderlich, wobei sich natürlich sowohl Mieter als auch Vermieter von einer beauftragten Person vertreten lassen können.

  • Bitteschön:

    Selbst wenn man aber diese Anforderungen an den Besitzwillen des Vermieters im Fall der aufgedrängten Schlüsselübergabe genügen lässt und nicht strengere Maßstäbe anlegt (so möglicherweise BGH, Urteil vom 17.03.2017 - V ZR 70/16 und BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 8/11), so hätten die Beklagten ihrer Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB dennoch nicht genügt. Denn die Besitzverschaffung ist zwar (in aller Regel) notwendige, in den Fällen der Schlüsselaufdrängung aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Rückgabe. Ziel der Rückgabe ist die Erlangung der freien Verfügungsgewalt über das Mietobjekt, die ohne entsprechende Kenntnis von der Erlangung dieser Verfügungsgewalt nicht gegeben ist (vgl. Schmidt-Futterer, a.a.O.)

  • Ich habe nicht davon geredete das man den Schlüssel heimlich in den Briefkasten werfen soll? Natürlich sollte man den Vermieter darüber informieren. Alternativ und wenn man eh schon da ist, kann man den Schlüssel ja auch im Büro der der HV. direkt abgeben und sich das am besten unterschreiben lassen.

    In einigen mir bekannte HV. ist diese Vorgehen auch durchaus üblich.

    Es würde halt die Problematik des Schadenersatzes für dem Mieter mit hoher Wahrscheinlichkeit kurzfristig lösen. Natürlich bleiben alle andere evtl. Forderungen davon unberührt.

    Ehrlich gesagt fällt es mir auch schwer nachzuvollziehen wie man hier von einem Fall der Schlüsselaufdrängung reden sollte, wenn der Vermieter selber schon vor der Tür stand und eine Übergabe gefordert hat?

    Normalerweise kenne ich so etwas nur dann, wenn eine Schlüssel vorfristig und ohne Information zurückgegeben wird?

  • So wie du es jetzt schreibst, stimme ich dir zu. Doch oben in #3 kann es den Eindruck auf Leser erwecken, der Einwurf der Schlüssel ohne Absprache würde immer grundsätzlich genügen. Da Missverständnisse vermieden werden sollen, konnte das nicht unkommentiert stehen bleiben.

  • So wie du es jetzt schreibst, stimme ich dir zu. Doch oben in #3 kann es den Eindruck auf Leser erwecken, der Einwurf der Schlüssel ohne Absprache würde immer grundsätzlich genügen.

    Ja, du hast schon recht, das könnte man so missverstehen.

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